Glossar
Wichtige Begriffe, Standards und Kennungen der deutschen E-Rechnungsstellung. Von XRechnung bis ZUGFeRD — klar und präzise definiert.
224 Begriffe EN 16931 XRechnung ZUGFeRD
A
- Archivierungspflicht
- E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang revisionssicher und im Originalformat aufbewahrt werden – das ergibt sich aus HGB, AO und GoBD.
B
- B2B / B2G
- B2B steht für Geschäfte zwischen Unternehmen, B2G für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber – beide unterliegen unterschiedlichen E-Rechnungsregeln.
- Business Rules (EN 16931)
- Business Rules sind die inhaltlichen Geschäftsregeln, die EN 16931 zusätzlich zur reinen Datenstruktur an eine konforme E-Rechnung stellt.
BG
- BG-1 – Prozesssteuerung
- BG-1 bündelt die Felder zur Prozesssteuerung einer E-Rechnung – Spezifikationskennung und Geschäftsprozesstyp entscheiden, nach welchem Profil validiert wird.
- BG-10 – Zahlungsempfänger
- BG-10 benennt den Zahlungsempfänger, wenn er vom Verkäufer abweicht – etwa bei Factoring oder Konzernstrukturen.
- BG-11 – Steuervertreter des Verkäufers
- BG-11 nennt den Steuervertreter des Verkäufers – notwendig, wenn der Verkäufer im Ausland sitzt, aber im Inland steuerpflichtig ist.
- BG-12 – Anschrift des Steuervertreters
- BG-12 enthält die Postanschrift des Steuervertreters. Ländercode ist Pflicht, sobald BG-11 verwendet wird.
- BG-13 – Lieferinformationen
- BG-13 beschreibt Lieferdatum, Lieferort und abweichende Lieferanschrift. Wichtig, wenn die Ware nicht an den Käufer direkt geht.
- BG-14 – Abrechnungszeitraum
- BG-14 gibt den Leistungszeitraum auf Rechnungsebene an – erforderlich bei wiederkehrenden Leistungen wie Miete, Abos oder Wartung.
- BG-15 – Lieferanschrift
- BG-15 enthält die Adresse, an die die Ware tatsächlich geliefert wurde – getrennt von Käufer- und Rechnungsanschrift.
- BG-16 – Zahlungsanweisungen
- BG-16 bündelt alle Zahlungsinformationen – Zahlungsart, Verwendungszweck und die passende Bankverbindung oder Karte.
- BG-17 – Überweisung
- BG-17 liefert die Bankverbindung für Überweisungen – IBAN, Kontoinhaber und BIC des Zahlungsempfängers.
- BG-18 – Zahlungskarteninformationen
- BG-18 dokumentiert, mit welcher Zahlungskarte gezahlt wurde – nur die letzten Ziffern der PAN werden gespeichert.
- BG-19 – Lastschrift
- BG-19 enthält die SEPA-Mandats- und Kontodaten für eine Zahlung per Lastschrift.
- BG-20 – Nachlässe auf Dokumentenebene
- BG-20 erfasst Rabatte, die auf die gesamte Rechnung wirken – z. B. Treuerabatt, Skonto als Abzug, Mengenrabatt.
- BG-21 – Abgaben auf Dokumentenebene
- BG-21 erfasst Zuschläge auf die gesamte Rechnung – typisch Versandkosten, Handlingpauschalen oder Mindermengenzuschlag.
- BG-22 – Gesamtbeträge des Dokuments
- BG-22 enthält alle Summen der Rechnung – Nettogesamt, MwSt.-Summe, Bruttobetrag, bereits Gezahltes und Fälliges.
- BG-23 – Mehrwertsteueraufschlüsselung
- BG-23 listet die MwSt.-Beträge je Steuerkategorie und Steuersatz auf – Pflicht, damit der Empfänger die Umsatzsteuer korrekt verbuchen kann.
- BG-24 – Zusätzliche unterstützende Belege
- BG-24 verweist auf zusätzliche Belege – extern verlinkt oder eingebettet als Base64-Anhang. Nützlich für Leistungsnachweise, Stundenzettel oder Fotos.
- BG-25 – Rechnungsposition
- BG-25 beschreibt eine einzelne Rechnungszeile mit Artikel, Menge, Preis, Steuer und Positionssumme. Pflicht, mindestens eine Position.
- BG-26 – Zeitraum der Rechnungsposition
- BG-26 gibt den Leistungszeitraum auf Positionsebene an – sinnvoll, wenn Positionen einer Rechnung unterschiedliche Perioden abrechnen.
- BG-27 – Nachlässe auf Positionsebene
- BG-27 beschreibt Rabatte, die auf eine einzelne Rechnungsposition wirken – nicht auf die ganze Rechnung.
- BG-28 – Abgaben auf Positionsebene
- BG-28 beschreibt Zuschläge, die exakt auf eine einzelne Rechnungsposition entfallen – z. B. Verpackung oder Gefahrgutzuschlag pro Artikel.
- BG-29 – Preisdetails
- BG-29 enthält den Einzelpreis einer Rechnungsposition – Nettopreis, Preisrabatt und optionale Preisbasis wie
- BG-3 – Vorangehende Rechnungsreferenz
- BG-3 verweist auf frühere Rechnungen – zwingend bei Korrekturen, Stornos und Teilrechnungen, damit der Empfänger den Zusammenhang nachvollziehen kann.
- BG-30 – MwSt.-Angaben zur Position
- BG-30 legt Steuerkategorie und Steuersatz für jede Rechnungsposition fest. Pflicht, damit die MwSt.-Aufschlüsselung rechnerisch aufgeht.
- BG-31 – Artikelinformationen
- BG-31 beschreibt den verkauften Artikel – Name, Beschreibung, Kennungen und Klassifikation. Artikelname ist immer Pflicht.
- BG-32 – Artikeleigenschaften
- BG-32 listet freie Name-Wert-Paare zu einem Artikel – etwa Farbe, Größe oder Konfigurationsdetails, die nicht im Artikelnamen stehen.
- BG-4 – Verkäufer
- BG-4 fasst alle Angaben zum Rechnungssteller zusammen – Name, Anschrift, Steuernummern und Kontakt. Pflichtgruppe in jeder E-Rechnung.
- BG-5 – Anschrift des Verkäufers
- BG-5 enthält die Postanschrift des Rechnungsstellers. Ländercode ist immer Pflicht, in XRechnung zusätzlich Ort und PLZ.
- BG-6 – Kontakt beim Verkäufer
- BG-6 nennt die Ansprechperson beim Rechnungssteller mit Name, Telefon und E-Mail. In XRechnung Pflicht.
- BG-7 – Käufer
- BG-7 fasst alle Angaben zum Rechnungsempfänger zusammen – Name, Kennung, Steuer-IDs und Anschrift. Pflichtgruppe in jeder E-Rechnung.
- BG-8 – Anschrift des Käufers
- BG-8 enthält die Rechnungsanschrift des Empfängers. Ländercode ist Pflicht, Ort und PLZ in XRechnung zusätzlich vorgeschrieben.
- BG-9 – Kontakt beim Käufer
- BG-9 nennt die Ansprechperson beim Rechnungsempfänger. Optional nach EN 16931, häufig genutzt für die interne Zuordnung beim Kunden.
BT
- BT-1 – Rechnungsnummer
- BT-1 ist die eindeutige Rechnungsnummer. Pflichtfeld nach § 14 UStG und EN 16931, darf innerhalb eines Nummernkreises nur einmal vergeben werden.
- BT-10 – Käuferreferenz
- BT-10 ist die Käuferreferenz – in Deutschland bei Rechnungen an Bundesbehörden die Leitweg-ID und damit Pflichtfeld.
- BT-100 – Abgaben-Basisbetrag auf Dokumentenebene
- BT-100 ist der Grundbetrag, aus dem die prozentuale Abgabe auf Dokumentenebene berechnet wird.
- BT-101 – Abgaben-Prozentsatz auf Dokumentenebene
- BT-101 ist der Prozentsatz des Zuschlags auf Dokumentenebene, bezogen auf den Basisbetrag aus BT-100.
- BT-102 – MwSt.-Kategoriecode der Abgabe
- BT-102 ordnet den Zuschlag auf Dokumentenebene einer MwSt.-Kategorie zu (S, Z, E, AE usw.).
- BT-103 – MwSt.-Satz der Abgabe
- BT-103 enthält den anwendbaren MwSt.-Satz in Prozent für den Zuschlag auf Dokumentenebene.
- BT-104 – Grund der Abgabe auf Dokumentenebene
- BT-104 ist die freitextliche Begründung des Zuschlags auf Dokumentenebene, z. B. Versand oder Kleinmengenzuschlag.
- BT-105 – Grundcode der Abgabe auf Dokumentenebene
- BT-105 codiert den Grund des Zuschlags nach UNCL7161 (z. B. FC für Frachtkosten, PC für Verpackung).
- BT-106 – Summe der Positionsnettobeträge
- BT-106 ist die Summe aller Positionsnettobeträge (BT-131) ohne MwSt., Nachlässe und Zuschläge auf Dokumentenebene.
- BT-107 – Summe der Nachlässe auf Dokumentenebene
- BT-107 ist der Gesamtbetrag aller Nachlässe aus BG-20 und wird bei der Berechnung des Rechnungsgesamtbetrags abgezogen.
- BT-108 – Summe der Abgaben auf Dokumentenebene
- BT-108 ist der Gesamtbetrag aller Zuschläge aus BG-21 und fließt in den Rechnungsgesamtbetrag ohne MwSt. ein.
- BT-109 – Rechnungsgesamtbetrag ohne MwSt.
- BT-109 ist der Nettobetrag der Rechnung vor Umsatzsteuer und die Bemessungsgrundlage für BT-110.
- BT-11 – Projektreferenz
- BT-11 verknüpft die Rechnung mit einem Projekt des Käufers – hilfreich für Controlling und Projektabrechnung.
- BT-110 – Gesamter MwSt.-Betrag der Rechnung
- BT-110 ist der Gesamtbetrag der Umsatzsteuer für die gesamte Rechnung in der Dokumentenwährung.
- BT-111 – Gesamter MwSt.-Betrag in Abrechnungswährung
- BT-111 gibt den Gesamt-USt-Betrag in der Abrechnungswährung (BT-6) an, falls diese von der Dokumentenwährung abweicht.
- BT-112 – Rechnungsgesamtbetrag mit MwSt.
- BT-112 ist der Bruttobetrag der Rechnung inklusive Umsatzsteuer, die Summe aus BT-109 und BT-110.
- BT-113 – Bereits bezahlter Betrag
- BT-113 nennt den Betrag, der vor Rechnungsstellung bereits beglichen wurde, etwa durch Anzahlung oder Teilzahlung.
- BT-114 – Rundungsbetrag
- BT-114 ist der Betrag, um den der fällige Zahlungsbetrag gerundet wird, z. B. auf 5-Rappen-Schritte.
- BT-115 – Fälliger Zahlungsbetrag
- BT-115 ist der tatsächlich zu zahlende Betrag und ergibt sich aus BT-112 minus BT-113 plus oder minus BT-114.
- BT-116 – Steuerbemessungsgrundlage der MwSt.-Kategorie
- BT-116 ist die Summe aller steuerpflichtigen Beträge einer MwSt.-Kategorie und dient als Basis für BT-117.
- BT-117 – MwSt.-Betrag der Kategorie
- BT-117 ist der Umsatzsteuerbetrag einer MwSt.-Kategorie und ergibt sich aus BT-116 multipliziert mit BT-119.
- BT-118 – MwSt.-Kategoriecode
- BT-118 codiert die MwSt.-Kategorie einer Aufschlüsselung, z. B. S für Regelsatz, Z für Null, E für Befreit oder AE für Reverse-Charge.
- BT-119 – MwSt.-Satz der Kategorie
- BT-119 enthält den Umsatzsteuersatz in Prozent, der auf die Bemessungsgrundlage (BT-116) angewendet wird.
- BT-12 – Vertragsreferenz
- BT-12 verweist auf den Vertrag, auf dessen Grundlage die Rechnung gestellt wurde – wichtig bei Rahmenverträgen und Daueraufträgen.
- BT-120 – Grund der MwSt.-Befreiung
- BT-120 ist die freitextliche Begründung, warum eine MwSt.-Kategorie steuerbefreit ist, z. B. bei innergemeinschaftlicher Lieferung oder Reverse-Charge.
- BT-121 – Code des Grunds der MwSt.-Befreiung
- BT-121 codiert den Grund einer Steuerbefreiung nach der VATEX-Codeliste der CEF, z. B. VATEX-EU-79-C für innergemeinschaftliche Lieferungen.
- BT-122 – Referenz des unterstützenden Belegs
- BT-122 ist die Kennung eines unterstützenden Belegs, z. B. eines Stundennachweises oder Zertifikats, das zur Rechnung gehört.
- BT-123 – Beschreibung des unterstützenden Belegs
- BT-123 ist eine freitextliche Beschreibung des unterstützenden Belegs, z. B. Stundennachweis oder Prüfzertifikat.
- BT-124 – Speicherort des externen Dokuments
- BT-124 ist die URL, unter der ein extern referenzierter unterstützender Beleg abrufbar ist.
- BT-125 – Eingebettetes Dokument
- BT-125 ist ein Base64-kodierter Anhang, der als Teil der Rechnung mitgesendet wird, etwa ein PDF, eine Tabelle oder ein Bild.
- BT-128 – Kennung des Rechnungspositionsobjekts
- BT-128 verknüpft eine Rechnungsposition mit dem zugrunde liegenden Objekt wie Zähler, Gerät oder Vertrag.
- BT-129 – Menge der Rechnungsposition
- BT-129 nennt die berechnete Menge einer Rechnungsposition, zum Beispiel Stück, Stunden oder Kilogramm.
- BT-13 – Bestellnummer des Käufers
- BT-13 verweist auf die Bestellung des Käufers. Bei B2B-Rechnungen mit Bestellprozess oft Voraussetzung für die automatische Verbuchung.
- BT-130 – Mengeneinheitscode der Rechnungsposition
- BT-130 codiert die Mengeneinheit (Stück, Stunde, kg) nach UN/ECE Recommendation 20.
- BT-131 – Nettobetrag der Rechnungsposition
- BT-131 ist der Nettobetrag einer Position: Menge × Netto-Einzelpreis ± Nachlässe und Zuschläge.
- BT-132 – Referenz auf die Bestellposition
- BT-132 verknüpft eine Rechnungsposition mit der zugehörigen Bestellposition des Käufers.
- BT-133 – Buchungsreferenz der Rechnungsposition
- BT-133 übergibt pro Rechnungsposition eine Kostenstelle oder ein Buchungskonto für die Käufer-Buchhaltung.
- BT-134 – Startdatum des Positionszeitraums
- BT-134 nennt den Beginn des Leistungszeitraums, der speziell für eine einzelne Rechnungsposition gilt.
- BT-135 – Enddatum des Positionszeitraums
- BT-135 nennt das Ende des Leistungszeitraums einer einzelnen Rechnungsposition.
- BT-136 – Nachlass-Betrag auf Positionsebene
- BT-136 ist der absolute Nachlassbetrag, der vom Betrag einer einzelnen Rechnungsposition abgezogen wird.
- BT-137 – Nachlass-Basisbetrag auf Positionsebene
- BT-137 ist der Basisbetrag, auf den der prozentuale Nachlass einer Rechnungsposition angewendet wird.
- BT-138 – Nachlass-Prozentsatz auf Positionsebene
- BT-138 ist der Prozentsatz eines Nachlasses, der auf den Basisbetrag einer Rechnungsposition angewendet wird.
- BT-139 – Grund des Nachlasses auf Positionsebene
- BT-139 beschreibt in Worten, warum ein Nachlass auf eine Rechnungsposition gewährt wurde.
- BT-14 – Auftragsnummer des Verkäufers
- BT-14 ist die interne Auftragsnummer des Verkäufers – das Gegenstück zur Bestellnummer des Käufers.
- BT-140 – Grundcode des Nachlasses auf Positionsebene
- BT-140 codiert den Nachlassgrund einer Rechnungsposition nach UNTDID 5189 für automatische Verarbeitung.
- BT-141 – Abgaben-Betrag auf Positionsebene
- BT-141 ist der absolute Zuschlagsbetrag, der auf eine einzelne Rechnungsposition addiert wird.
- BT-142 – Abgaben-Basisbetrag auf Positionsebene
- BT-142 ist der Basisbetrag, auf den ein prozentualer Zuschlag auf Positionsebene angewendet wird.
- BT-143 – Abgaben-Prozentsatz auf Positionsebene
- BT-143 ist der Prozentsatz eines Zuschlags, der auf den Basisbetrag einer Rechnungsposition angewendet wird.
- BT-144 – Grund der Abgabe auf Positionsebene
- BT-144 beschreibt in Worten, warum ein Zuschlag auf eine Rechnungsposition erhoben wird.
- BT-145 – Grundcode der Abgabe auf Positionsebene
- BT-145 codiert den Zuschlagsgrund einer Rechnungsposition nach UNTDID 7161 für automatische Verarbeitung.
- BT-146 – Netto-Einzelpreis des Artikels
- BT-146 ist der tatsächlich berechnete Stückpreis nach Abzug etwaiger Preisrabatte, ohne Umsatzsteuer.
- BT-147 – Preisrabatt des Artikels
- BT-147 ist der Rabatt pro Einheit, der auf den Brutto-Einzelpreis angewendet wurde, um den Netto-Einzelpreis zu erhalten.
- BT-148 – Brutto-Einzelpreis des Artikels
- BT-148 ist der Listenpreis pro Einheit vor Abzug des Preisrabatts, ohne Umsatzsteuer.
- BT-149 – Preisbasiseinheit des Artikels
- BT-149 gibt an, auf wie viele Einheiten sich der Einzelpreis bezieht (z. B. Preis je 1.000 Stück).
- BT-15 – Referenz auf die Empfangsbestätigung
- BT-15 verweist auf die Empfangsbestätigung (Receiving Advice) – relevant für Branchen mit formalisiertem Wareneingangsprozess.
- BT-150 – Einheitencode der Preisbasiseinheit
- BT-150 codiert die Einheit der Preisbasis (z. B. Stück, Kilogramm) nach UN/ECE Recommendation 20.
- BT-151 – MwSt.-Kategoriecode des Artikels
- BT-151 ordnet eine Rechnungsposition einer MwSt.-Kategorie zu (Standard, ermäßigt, steuerfrei usw.).
- BT-152 – MwSt.-Satz des Artikels
- BT-152 ist der Mehrwertsteuersatz in Prozent, der auf eine Rechnungsposition angewendet wird.
- BT-153 – Artikelname
- BT-153 ist der kurze Name des in Rechnung gestellten Artikels oder der Dienstleistung.
- BT-154 – Artikelbeschreibung
- BT-154 ist die ausführliche Beschreibung des berechneten Artikels oder der Dienstleistung.
- BT-155 – Artikelkennung des Verkäufers
- BT-155 ist die vom Verkäufer vergebene Artikelnummer, z. B. aus dem ERP- oder Katalogsystem.
- BT-156 – Artikelkennung des Käufers
- BT-156 ist die vom Käufer vergebene Materialnummer des Artikels.
- BT-157 – Standardkennung des Artikels
- BT-157 ist eine global eindeutige Artikelkennung wie EAN/GTIN nach standardisiertem Schema.
- BT-158 – Klassifikationskennung des Artikels
- BT-158 ordnet den Artikel einer Klassifikation zu, etwa CPV für öffentliche Aufträge oder UNSPSC.
- BT-159 – Ursprungsland des Artikels
- BT-159 nennt das Land, in dem der Artikel hergestellt wurde – wichtig für Zoll und Statistik.
- BT-16 – Referenz auf den Lieferschein
- BT-16 nennt die Lieferscheinnummer (Despatch Advice) zur Rechnung. Verknüpft Rechnung und physische Lieferung.
- BT-160 – Name der Artikeleigenschaft
- BT-160 ist der Name eines freien Attribut-Wert-Paars zum Artikel, z. B. „Farbe“ oder „Größe“.
- BT-161 – Wert der Artikeleigenschaft
- BT-161 ist der Wert eines freien Attribut-Wert-Paars zum Artikel, z. B. „rot“ oder „XL“.
- BT-162 – Adresszeile 3 der Lieferanschrift
- BT-162 ist die dritte freie Adresszeile der Lieferanschrift, z. B. für Gebäude, Etage oder Abteilung.
- BT-163 – Adresszeile 3 des Steuervertreters
- BT-163 ist die dritte freie Adresszeile der Anschrift des Steuervertreters des Verkäufers.
- BT-164 – Käufername auf der Lieferanschrift
- BT-164 ist der Name des Empfängers an der Lieferanschrift, wenn dieser vom offiziellen Käufernamen abweicht.
- BT-17 – Ausschreibungs- oder Losreferenz
- BT-17 verweist auf die Ausschreibung oder das Los, aus der die Rechnung hervorgeht – relevant bei öffentlichen Aufträgen.
- BT-18 – Kennung des in Rechnung gestellten Objekts
- BT-18 verweist auf ein konkretes Objekt – etwa einen Stromzähler, ein Fahrzeug oder eine Immobilie – das Gegenstand der Rechnung ist.
- BT-19 – Buchungsreferenz des Käufers
- BT-19 ist die Buchungs- oder Kostenstellenreferenz des Käufers zur automatischen Kontierung im Empfänger-ERP.
- BT-2 – Rechnungsdatum
- BT-2 ist das Ausstellungsdatum der Rechnung – Pflichtfeld nach UStG und EN 16931. Format YYYY-MM-DD.
- BT-20 – Zahlungsbedingungen
- BT-20 enthält die Zahlungsbedingungen als Freitext – Zahlungsfrist, Skontokonditionen und Hinweise zur Ratenzahlung.
- BT-21 – Nummer der vorangehenden Rechnung
- BT-21 verweist auf die Ursprungsrechnungsnummer – Pflichtangabe bei Korrekturen, Stornos und Schlussrechnungen.
- BT-22 – Datum der vorangehenden Rechnung
- BT-22 ist das Ausstellungsdatum der Ursprungsrechnung – ergänzt BT-21 bei Korrektur- und Schlussrechnungen.
- BT-23 – Geschäftsprozesstyp
- BT-23 ist der Code für den Geschäftsprozess, in dem die Rechnung entsteht – z. B. A1 (B2G-Rechnung per Upload) bei Peppol.
- BT-24 – Spezifikationskennung
- BT-24 identifiziert, nach welcher Spezifikation die Rechnung gebaut ist – z. B. XRechnung 3.0, ZUGFeRD EN 16931 oder Peppol BIS.
- BT-25 – Rechnungspositionsnummer
- BT-25 ist die laufende Nummer der Rechnungsposition – innerhalb einer Rechnung eindeutig, meist fortlaufend ab 1.
- BT-26 – Hinweis zur Rechnungsposition
- BT-26 nimmt freien Text zu einer einzelnen Position auf, etwa Hinweise zu Garantien, Leistungszeiträumen oder Besonderheiten.
- BT-27 – Name des Verkäufers
- BT-27 enthält den vollständigen offiziellen Namen des Rechnungsstellers und ist in jeder E-Rechnung nach EN 16931 verpflichtend.
- BT-28 – Handelsname des Verkäufers
- BT-28 gibt den geschäftlichen Handelsnamen des Verkäufers an, wenn dieser vom offiziellen Registernamen abweicht.
- BT-29 – Kennung des Verkäufers
- BT-29 nimmt eine weitere Kennung des Verkäufers auf, etwa eine GLN, DUNS-Nummer oder SEPA-Gläubiger-ID.
- BT-3 – Rechnungstyp-Code
- BT-3 unterscheidet Rechnung, Korrektur und Gutschrift per UN/CEFACT-Code 1001 – typisch 380 (Rechnung) oder 381 (Gutschrift).
- BT-30 – Handelsregisternummer des Verkäufers
- BT-30 nennt die Registernummer des Verkäufers im Handelsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register.
- BT-31 – USt-IdNr. des Verkäufers
- BT-31 enthält die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers und ist bei umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen fast immer erforderlich.
- BT-32 – Steuerregisternummer des Verkäufers
- BT-32 nennt die nationale Steuernummer des Verkäufers als Alternative zur USt-IdNr., etwa die deutsche Steuernummer.
- BT-33 – Zusätzliche rechtliche Angaben des Verkäufers
- BT-33 nimmt weitere rechtliche Pflichtangaben des Verkäufers auf, etwa Stammkapital, Geschäftsführer oder Vereinsregister-Infos.
- BT-34 – Elektronische Adresse des Verkäufers
- BT-34 ist die elektronische Adresse des Verkäufers, an die Antworten oder Rückmeldungen zur Rechnung zugestellt werden.
- BT-35 – Adresszeile 1 des Verkäufers
- BT-35 enthält die erste Zeile der Postanschrift des Verkäufers, meist Straße und Hausnummer.
- BT-36 – Adresszeile 2 des Verkäufers
- BT-36 ergänzt die Postanschrift des Verkäufers um eine zweite Zeile, etwa für Gebäude oder Adresszusätze.
- BT-37 – Adresszeile 3 des Verkäufers
- BT-37 nimmt eine dritte Zeile der Verkäuferanschrift auf, wenn die ersten beiden Zeilen nicht ausreichen.
- BT-38 – Ort des Verkäufers
- BT-38 enthält die Stadt oder Gemeinde, in der der Verkäufer seinen Sitz hat.
- BT-39 – Postleitzahl des Verkäufers
- BT-39 nennt die Postleitzahl der Verkäuferanschrift nach nationalem Schema.
- BT-40 – Bundesland/Region des Verkäufers
- BT-40 nennt das Bundesland oder die Region der Verkäuferanschrift, etwa bei föderal gegliederten Ländern wichtig.
- BT-41 – Ländercode des Verkäufers
- BT-41 enthält den ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode des Verkäufers und ist in jeder E-Rechnung Pflicht.
- BT-42 – Ansprechpartner beim Verkäufer
- BT-42 nennt den Namen der Kontaktperson beim Verkäufer, an die sich der Käufer bei Rückfragen wenden kann.
- BT-43 – Telefonnummer des Verkäuferkontakts
- BT-43 enthält die Telefonnummer der Kontaktperson beim Verkäufer für Rückfragen zur Rechnung.
- BT-44 – E-Mail-Adresse des Verkäuferkontakts
- BT-44 ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson beim Verkäufer für Rückfragen zur Rechnung.
- BT-45 – Name des Käufers
- BT-45 enthält den Handelsnamen des Käufers, wenn er vom offiziellen Namen abweicht.
- BT-46 – Kennung des Käufers
- BT-46 enthält eine zusätzliche Kennung des Käufers, etwa eine GLN, DUNS-Nummer oder interne Debitorennummer.
- BT-47 – Handelsregisternummer des Käufers
- BT-47 nennt die Registernummer des Käufers im Handelsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register.
- BT-48 – USt-IdNr. des Käufers
- BT-48 enthält die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers und ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse-Charge erforderlich.
- BT-49 – Elektronische Adresse des Käufers
- BT-49 ist die elektronische Zustelladresse des Käufers, an die die Rechnung technisch übermittelt wird.
- BT-5 – Rechnungswährung
- BT-5 gibt die Währung der Rechnungsbeträge als ISO-4217-Code an. In Deutschland in aller Regel EUR.
- BT-50 – Adresszeile 1 des Käufers
- BT-50 enthält die erste Zeile der Postanschrift des Käufers, meist Straße und Hausnummer.
- BT-51 – Adresszeile 2 des Käufers
- BT-51 ergänzt die Postanschrift des Käufers um eine zweite Zeile für Gebäude oder Adresszusätze.
- BT-52 – Adresszeile 3 des Käufers
- BT-52 nimmt eine dritte Zeile der Käuferanschrift auf, wenn die ersten beiden Zeilen nicht ausreichen.
- BT-53 – Ort des Käufers
- BT-53 enthält die Stadt oder Gemeinde der Käuferanschrift.
- BT-54 – Postleitzahl des Käufers
- BT-54 nennt die Postleitzahl der Käuferanschrift nach nationalem Schema.
- BT-55 – Bundesland/Region des Käufers
- BT-55 nennt das Bundesland oder die Region der Käuferanschrift.
- BT-56 – Ländercode des Käufers
- BT-56 enthält den ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode des Käufers und ist in jeder E-Rechnung Pflicht.
- BT-57 – Ansprechpartner beim Käufer
- BT-57 nennt den Namen der Kontaktperson beim Käufer für Rückfragen des Verkäufers.
- BT-58 – Telefonnummer des Käuferkontakts
- BT-58 enthält die Telefonnummer der Kontaktperson beim Käufer für Rückfragen zur Rechnung.
- BT-59 – E-Mail-Adresse des Käuferkontakts
- BT-59 ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson beim Käufer für Rückfragen zur Rechnung.
- BT-6 – MwSt.-Abrechnungswährung
- BT-6 gibt die Währung für die MwSt.-Meldung an, falls sie von der Rechnungswährung abweicht – typisch bei Fakturierung in Fremdwährung.
- BT-60 – Name des Zahlungsempfängers
- BT-60 nennt den Namen des Zahlungsempfängers, wenn dieser vom Verkäufer abweicht, z. B. bei Factoring.
- BT-61 – Kennung des Zahlungsempfängers
- BT-61 enthält eine Kennung des Zahlungsempfängers, etwa eine GLN oder die SEPA-Gläubiger-ID bei Lastschriften.
- BT-62 – Handelsregisternummer des Zahlungsempfängers
- BT-62 nennt die Registernummer des Zahlungsempfängers im Handelsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register.
- BT-63 – Name des Steuervertreters
- BT-63 nennt den Namen des steuerlichen Vertreters des Verkäufers, der in Ländern ohne Umsatzsteuer-Registrierung vorgeschrieben sein kann.
- BT-64 – Adresszeile 1 des Steuervertreters
- BT-64 enthält die erste Zeile der Postanschrift des Steuervertreters, meist Straße und Hausnummer.
- BT-65 – Adresszeile 2 des Steuervertreters
- BT-65 ergänzt die Postanschrift des Steuervertreters um eine zweite Zeile für Gebäude oder Adresszusätze.
- BT-66 – Ort des Steuervertreters
- BT-66 enthält die Stadt oder Gemeinde der Anschrift des Steuervertreters.
- BT-67 – Postleitzahl des Steuervertreters
- BT-67 nennt die Postleitzahl der Anschrift des Steuervertreters nach nationalem Schema.
- BT-68 – Bundesland/Region des Steuervertreters
- BT-68 nennt das Bundesland oder die Region der Anschrift des Steuervertreters.
- BT-69 – Ländercode des Steuervertreters
- BT-69 enthält den ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode des Steuervertreters und ist Pflicht innerhalb BG-12.
- BT-7 – MwSt.-Fälligkeitsdatum
- BT-7 ist das Datum, an dem die Umsatzsteuer entsteht – wichtig für die richtige Zuordnung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- BT-70 – USt-IdNr. des Steuervertreters
- BT-70 enthält die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters und ist Pflicht innerhalb BG-11.
- BT-71 – Kennung des Lieferorts
- BT-71 enthält eine Kennung des Lieferorts, z. B. eine GLN der Lieferadresse oder eine interne Standortnummer.
- BT-72 – Tatsächliches Lieferdatum
- BT-72 nennt das Datum, an dem die Lieferung oder Leistung erbracht wurde, und ist in Deutschland umsatzsteuerlich wichtig.
- BT-73 – Startdatum des Abrechnungszeitraums
- BT-73 markiert den Beginn des Zeitraums, auf den sich die Rechnung bezieht, etwa bei Miet- oder Serviceverträgen.
- BT-74 – Enddatum des Abrechnungszeitraums
- BT-74 markiert das Ende des Zeitraums, auf den sich die Rechnung bezieht.
- BT-75 – Adresszeile 1 der Lieferanschrift
- BT-75 enthält die erste Zeile der Lieferanschrift, meist Straße und Hausnummer.
- BT-76 – Adresszeile 2 der Lieferanschrift
- BT-76 ergänzt die Lieferanschrift um eine zweite Zeile, z. B. Gebäude, Stockwerk oder c/o.
- BT-77 – Ort der Lieferanschrift
- BT-77 enthält die Stadt oder Gemeinde der Lieferanschrift.
- BT-78 – Postleitzahl der Lieferanschrift
- BT-78 nennt die Postleitzahl der Lieferanschrift nach nationalem Schema.
- BT-79 – Bundesland/Region der Lieferanschrift
- BT-79 nennt das Bundesland oder die Region der Lieferanschrift.
- BT-8 – MwSt.-Fälligkeitsdatum-Code
- BT-8 ist der Code für das MwSt.-Fälligkeitsdatum, alternativ zu BT-7 als konkretes Datum.
- BT-80 – Ländercode der Lieferanschrift
- BT-80 enthält den ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode der Lieferanschrift und ist Pflicht innerhalb BG-15.
- BT-81 – Zahlungsart-Code
- BT-81 codiert die Zahlungsart nach UNTDID 4461, etwa 30 für Überweisung, 49 für Lastschrift oder 58 für SEPA-Credit-Transfer.
- BT-82 – Zahlungsart-Text
- BT-82 ist eine freitextliche Beschreibung der Zahlungsart, die den Code aus BT-81 ergänzt.
- BT-83 – Verwendungszweck
- BT-83 enthält den Text, den der Zahler als Verwendungszweck bei der Überweisung angeben soll, damit die Zahlung der Rechnung zugeordnet werden kann.
- BT-84 – Zahlungskonto-Kennung
- BT-84 ist die IBAN oder sonstige Kontokennung des Zahlungsempfängers für Überweisungen.
- BT-85 – Zahlungskontoname
- BT-85 nennt den Namen des Kontoinhabers beim Zahlungsdienstleister.
- BT-86 – Kennung des Zahlungsdienstleisters
- BT-86 ist der BIC oder eine nationale Clearing-Kennung der Bank des Zahlungsempfängers.
- BT-87 – Primäre Kontonummer der Zahlungskarte
- BT-87 enthält die letzten Stellen der Kartennummer, mit der bezahlt wurde. Aus Sicherheitsgründen nur in maskierter Form.
- BT-88 – Name des Karteninhabers
- BT-88 nennt den Namen der Person oder des Unternehmens, auf dessen Karte die Zahlung erfolgte.
- BT-89 – Mandatsreferenz
- BT-89 ist die eindeutige Kennung des SEPA-Lastschriftmandats, die der Käufer dem Verkäufer erteilt hat.
- BT-9 – Fälligkeitsdatum der Zahlung
- BT-9 ist das Datum, bis zu dem die Rechnung bezahlt sein muss – Grundlage für Mahnwesen und Liquiditätsplanung.
- BT-90 – Gläubiger-Identifikationsnummer
- BT-90 ist die SEPA-Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers und wird bei jeder SEPA-Lastschrift benötigt.
- BT-91 – Kennung des Lastschriftkontos
- BT-91 ist die IBAN des Kontos, das per SEPA-Lastschrift belastet werden soll.
- BT-92 – Nachlass-Betrag auf Dokumentenebene
- BT-92 enthält den Betrag eines Nachlasses, Rabatts oder einer Gutschrift auf Gesamtrechnungsebene ohne MwSt.
- BT-93 – Nachlass-Basisbetrag auf Dokumentenebene
- BT-93 ist der Grundbetrag, aus dem der prozentuale Nachlass auf Dokumentenebene berechnet wird.
- BT-94 – Nachlass-Prozentsatz auf Dokumentenebene
- BT-94 ist der Prozentsatz des Nachlasses auf Dokumentenebene, bezogen auf den Basisbetrag aus BT-93.
- BT-95 – MwSt.-Kategoriecode des Nachlasses
- BT-95 ordnet den Nachlass auf Dokumentenebene einer MwSt.-Kategorie zu (z. B. S, Z, E, AE).
- BT-96 – MwSt.-Satz des Nachlasses
- BT-96 enthält den anwendbaren MwSt.-Satz in Prozent für den Nachlass auf Dokumentenebene.
- BT-97 – Grund des Nachlasses auf Dokumentenebene
- BT-97 ist eine freitextliche Begründung für den Nachlass auf Dokumentenebene.
- BT-98 – Grundcode des Nachlasses auf Dokumentenebene
- BT-98 codiert den Grund des Nachlasses nach UNCL5189 (z. B. 95 für Rabatt, 60 für Frachtrabatt).
- BT-99 – Abgaben-Betrag auf Dokumentenebene
- BT-99 enthält den Betrag eines Zuschlags oder einer Abgabe auf Gesamtrechnungsebene ohne MwSt., z. B. Versand oder Kleinmengenzuschlag.
E
- E-Rechnung
- Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zur automatischen Weiterverarbeitung – eine PDF reicht dafür nicht.
- E-Rechnungspflicht
- Die E-Rechnungspflicht verpflichtet Unternehmen in Deutschland, Rechnungen ab 2025 schrittweise als strukturierte EN 16931-konforme Datei auszustellen.
- EN 16931
- EN 16931 ist die europäische Norm, die das Datenmodell einer E-Rechnung definiert – die fachliche Grundlage für XRechnung, ZUGFeRD und Peppol BIS.
- ERechV
- Die E-Rechnungsverordnung (ERechV) regelt die elektronische Rechnungsstellung an Bundesbehörden und legt XRechnung als Standardformat fest.
- EU-Richtlinie 2014/55/EU
- Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet öffentliche Auftraggeber in der EU, elektronische Rechnungen nach EN 16931 anzunehmen.
F
- Factur-X
- Factur-X ist das französische Pendant zu ZUGFeRD und ab Version 2.1 technisch identisch – damit ist eine ZUGFeRD-Rechnung zugleich eine gültige Factur-X.
G
- GoBD
- Die GoBD sind die Grundsätze des Bundesfinanzministeriums zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufbewahrung digitaler Unterlagen – mit Folgen für E-Rechnungen.
- Gutschrift / Stornorechnung
- Stornorechnungen heben fehlerhafte Rechnungen auf, kaufmännische Gutschriften kehren Beträge zurück – beide haben in EN 16931 eigene Dokumenttypen.
I
- IBAN
- Die IBAN ist die international standardisierte Kontonummer und in E-Rechnungen das zentrale Feld für die Zahlungsangabe.
K
- KOSIT
- Die KOSIT ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards der öffentlichen Verwaltung, Herausgeberin von XRechnung und Anbieterin des offiziellen Validators.
L
- Leitweg-ID
- Die Leitweg-ID ist die Adresse einer öffentlichen Empfangsstelle in Deutschland und Pflichtfeld jeder XRechnung an Behörden.
M
- Maßeinheit
- Eine Maßeinheit in E-Rechnungen muss als standardisierter UN/ECE-Code angegeben werden – Freitext wie
- Mehrwertsteuer (MwSt)
- Die Mehrwertsteuer ist die in jeder Rechnung auszuweisende Umsatzsteuer und in EN 16931-Formaten strukturiert nach Steuersätzen aufzuschlüsseln.
N
- Nettobetrag
- Der Nettobetrag ist der Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer und erscheint in EN 16931 auf drei Ebenen: pro Position, pro Steuersatz und für die gesamte Rechnung.
P
- PDF/A-3
- PDF/A-3 ist ein ISO-Standard für langzeitarchivierbare PDF-Dateien, der das Einbetten beliebiger Anhänge erlaubt – die technische Grundlage von ZUGFeRD.
- Peppol
- Peppol ist ein internationales Netzwerk für den sicheren Austausch elektronischer Geschäftsdokumente zwischen Unternehmen und Behörden.
- Peppol BIS Billing 3.0
- Peppol BIS Billing 3.0 ist das Rechnungsformat des Peppol-Netzwerks, baut auf UBL 2.1 und EN 16931 auf und überschneidet sich inhaltlich stark mit XRechnung.
R
- Rechnungsnummer
- Die Rechnungsnummer ist eine eindeutige, fortlaufende Kennung jeder Rechnung und gemäß § 14 UStG ein gesetzliches Pflichtfeld.
- Reverse Charge
- Reverse Charge verlagert die Steuerschuld vom Verkäufer auf den Käufer – in E-Rechnungen abgebildet über die Steuerkategorie AE.
S
- Schematron
- Schematron ist eine Regelsprache zur Validierung von XML-Dokumenten und das technische Werkzeug hinter den Geschäftsregeln von EN 16931 und XRechnung.
- Skonto
- Skonto ist ein Preisnachlass für frühe Zahlung, der in E-Rechnungen über das Feld der Zahlungsbedingungen abgebildet wird.
U
- UBL 2.1
- UBL 2.1 ist ein XML-basierter Standard für elektronische Geschäftsdokumente und eine der zwei offiziellen Syntaxen für EN 16931-konforme E-Rechnungen.
- UN/CEFACT CII
- UN/CEFACT CII ist ein internationales XML-Format für Rechnungen, die Syntax hinter ZUGFeRD und Factur-X und – neben UBL 2.1 – eine offizielle Syntax der EN 16931.
- USt-IdNr.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine EU-weit eindeutige Kennung für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen.
W
- Wachstumschancengesetz
- Das Wachstumschancengesetz ist die rechtliche Grundlage für die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen in Deutschland ab 2025.
X
- XRechnung
- XRechnung ist der deutsche XML-Standard für E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, basierend auf der europäischen Norm EN 16931.
Z
- ZUGFeRD
- ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine lesbare PDF mit eingebetteten EN 16931-konformen XML-Daten kombiniert.
- Zahlungsbedingungen
- Zahlungsbedingungen regeln Zahlungsfrist, Fälligkeitsdatum und Skonto einer Rechnung – in EN 16931 als Freitext im Feld BT-20 abgebildet.
- Zahlungsreferenz
- Die Zahlungsreferenz ist ein Verwendungszweck, den der Empfänger bei der Überweisung angibt, damit die Zahlung automatisch zugeordnet werden kann.