Reverse Charge ist ein steuerliches Verfahren, bei dem nicht der Verkäufer, sondern der Käufer die Umsatzsteuer schuldet. Es kommt vor allem bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU sowie bei bestimmten innerdeutschen Geschäften (z. B. Bauleistungen) zum Einsatz.
In der EN 16931 wird Reverse Charge über die Steuerkategorie AE abgebildet.
Pflichtangaben
Bei einer Reverse-Charge-Rechnung müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Steuerkategorie:
AE(BT-118) - Steuersatz:
0(BT-119) - Verkäufer-USt-IdNr.: Pflicht (
BT-31) - Käufer-USt-IdNr.: Pflicht (
BT-48) - Hinweis im Text: Verpflichtender Hinweis wie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (
BT-120)
Geschäftsregel BR-AE-…
Die EN 16931 enthält eine eigene Regelfamilie BR-AE-* aus den Business Rules, die diese Bedingungen prüft. Fehlt zum Beispiel die Käufer-USt-IdNr., schlägt die Validierung mit einer entsprechenden Regel-ID fehl.
Typische Anwendungsfälle
- Innergemeinschaftliche Dienstleistungen an EU-Unternehmen
- Bauleistungen zwischen Bauunternehmen (§ 13b UStG)
- Lieferung bestimmter Waren wie Schrott oder Edelmetalle
Hinweistext
Eine reine Angabe der Steuerkategorie reicht nicht – der Hinweis auf die Steuerschuldumkehr muss auch im Klartext auf der Rechnung stehen, damit sie steuerlich anerkannt wird.