Die Rechnungsnummer identifiziert eine Rechnung eindeutig. Sie ist sowohl steuerrechtlich (§ 14 UStG) als auch in der EN 16931 (BT-1) ein Pflichtfeld und darf innerhalb eines Nummernkreises nur einmal vorkommen.
Anforderungen
- Eindeutig: Jede Rechnung erhält eine einmalige Nummer
- Fortlaufend: Lücken sind erlaubt, müssen aber erklärbar sein
- Stabil: Eine einmal vergebene Nummer wird nicht mehr verändert
- Nachvollziehbar: Das Nummernschema sollte dokumentiert sein
Erlaubte Formate
Buchstaben, Zahlen, Bindestriche und Schrägstriche sind zulässig. Es gibt keine festgelegte Länge, in der Praxis liegen die meisten Nummern zwischen 5 und 20 Zeichen.
Beispiele für gültige Nummern:
2025-0001RE-2025-04-0042IN/2025/Q2/123
Im XML
| Format | Element |
|---|---|
| XRechnung (UBL) | cbc:ID |
| ZUGFeRD (CII) | ram:ID im ExchangedDocument |
Mehrere Nummernkreise
Getrennte Nummernkreise – etwa pro Jahr, Filiale oder Geschäftsbereich – sind erlaubt, solange jede Nummer innerhalb ihres Kreises eindeutig bleibt.