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B2B / B2G

B2B steht für Geschäfte zwischen Unternehmen, B2G für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber – beide unterliegen unterschiedlichen E-Rechnungsregeln.

B2B (Business-to-Business) und B2G (Business-to-Government) bezeichnen die zwei zentralen Geschäftsbeziehungen, in denen elektronische Rechnungen heute eine Rolle spielen. Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich deutlich.

B2G – Rechnungen an Behörden

Seit 2020 müssen Rechnungen an Bundesbehörden als XRechnung ausgestellt werden. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU. Die Bundesländer haben die Pflicht teils auch auf Landes- und Kommunalebene ausgeweitet.

Üblich ist hier:

  • Format meist XRechnung
  • Routing über die Leitweg-ID
  • Versand über zentrale Eingangsplattformen (z. B. ZRE, OZG-RE)

B2B – Rechnungen zwischen Unternehmen

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung zwischen 2025 und 2028 auch im B2B-Bereich Pflicht. Das Format ist freier wählbar, solange es EN 16931 erfüllt – häufig fällt die Wahl auf ZUGFeRD, weil sich die Rechnung dort gleichzeitig als PDF lesen lässt.

Üblich ist hier:

  • Format XRechnung oder ZUGFeRD
  • Versand über E-Mail, Peppol oder direkte Integrationen
  • Keine zentrale Empfangsplattform vorgegeben

Vergleich

MerkmalB2GB2B
Pflicht seit2020ab 2025 (gestaffelt)
StandardformatXRechnungXRechnung oder ZUGFeRD
RoutingLeitweg-IDfrei (z. B. E-Mail, Peppol)
EmpfängerBehördenUnternehmen