B2B (Business-to-Business) und B2G (Business-to-Government) bezeichnen die zwei zentralen Geschäftsbeziehungen, in denen elektronische Rechnungen heute eine Rolle spielen. Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich deutlich.
B2G – Rechnungen an Behörden
Seit 2020 müssen Rechnungen an Bundesbehörden als XRechnung ausgestellt werden. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU. Die Bundesländer haben die Pflicht teils auch auf Landes- und Kommunalebene ausgeweitet.
Üblich ist hier:
- Format meist XRechnung
- Routing über die Leitweg-ID
- Versand über zentrale Eingangsplattformen (z. B. ZRE, OZG-RE)
B2B – Rechnungen zwischen Unternehmen
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung zwischen 2025 und 2028 auch im B2B-Bereich Pflicht. Das Format ist freier wählbar, solange es EN 16931 erfüllt – häufig fällt die Wahl auf ZUGFeRD, weil sich die Rechnung dort gleichzeitig als PDF lesen lässt.
Üblich ist hier:
- Format XRechnung oder ZUGFeRD
- Versand über E-Mail, Peppol oder direkte Integrationen
- Keine zentrale Empfangsplattform vorgegeben
Vergleich
| Merkmal | B2G | B2B |
|---|---|---|
| Pflicht seit | 2020 | ab 2025 (gestaffelt) |
| Standardformat | XRechnung | XRechnung oder ZUGFeRD |
| Routing | Leitweg-ID | frei (z. B. E-Mail, Peppol) |
| Empfänger | Behörden | Unternehmen |