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BT

BT-153 – Artikelname

BT-153 ist der kurze Name des in Rechnung gestellten Artikels oder der Dienstleistung.

Der BT-153 – Artikelname ist die wichtigste Pflichtangabe zur Beschreibung dessen, was berechnet wird. Er erscheint typischerweise als Kurzbezeichnung in der Positionstabelle der Rechnung (z. B. „Wartungsvertrag Server Q2 2026“, „Beratungsstunden“).

Inhalt und Format

Freitext bis 500 Zeichen. Für ausführliche Beschreibungen steht zusätzlich BT-154 zur Verfügung.

Im XML

FormatElement
UBL 2.1cac:InvoiceLine/cac:Item/cbc:Name
UN/CEFACT CIIram:SpecifiedTradeProduct/ram:Name

Pflicht oder optional

StandardKardinalität
EN 169311..1
XRechnung1..1
ZUGFeRD1..1

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