Die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist die rechtliche Wurzel der E-Rechnung in Europa. Sie verpflichtet öffentliche Auftraggeber in allen Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen, die einer einheitlichen europäischen Norm entsprechen.
Daraus ist die Norm EN 16931 entstanden – das semantische Datenmodell, auf dem heute alle gängigen E-Rechnungsformate basieren.
Kernpunkte
- Veröffentlicht am 16. April 2014
- Nationale Umsetzungsfrist: 27. November 2018
- Verpflichtet ausschließlich Empfänger im öffentlichen Sektor – nicht den Versender
- Schreibt keine bestimmte Syntax vor, sondern verweist auf EN 16931
Umsetzung in Deutschland
Deutschland hat die Richtlinie über das E-Rechnungsgesetz und die E-Rechnungsverordnung (ERechV) umgesetzt. Daraus entstand das nationale Format XRechnung.
Bedeutung über B2G hinaus
Auch wenn die Richtlinie zunächst nur den öffentlichen Sektor betrifft, hat sie indirekt die Grundlage für die spätere B2B-E-Rechnungspflicht des Wachstumschancengesetzes geschaffen – beide bauen auf demselben Datenmodell auf.