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E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zur automatischen Weiterverarbeitung – eine PDF reicht dafür nicht.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die vollständig elektronisch erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Entscheidend ist nicht das Übertragungsmedium, sondern das Format: Die Daten müssen in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form vorliegen, sodass Buchhaltungssysteme sie ohne manuelle Abtipperei einlesen können.

Eine PDF, die per E-Mail kommt, ist deshalb keine E-Rechnung im rechtlichen Sinne – auch wenn sie elektronisch verschickt wurde.

Rechtliche Grundlage in Deutschland

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung im B2B-Bereich schrittweise zur Pflicht:

DatumPflicht
01.01.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
01.01.2027Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz
01.01.2028Versandpflicht für alle

Im B2G-Bereich (Rechnungen an Bundesbehörden) gilt die Pflicht bereits seit 2020.

Welche Formate gelten als E-Rechnung?

FormatStrukturiertGilt als E-Rechnung
PapierNeinNein
PDF (ohne XML)NeinNein
ZUGFeRD (PDF + XML)JaJa, ab v2.0.1 in EN 16931-Profilen
XRechnung (XML)JaJa
EDI-FormateJaJa, sofern EN 16931-konform

Technische Grundlage

Alle anerkannten E-Rechnungsformate basieren auf der europäischen Norm EN 16931. Diese erlaubt zwei Syntaxen:

  • UBL 2.1 – genutzt von XRechnung
  • UN/CEFACT CII – genutzt von ZUGFeRD; auch von XRechnung unterstützt

ZUGFeRD und XRechnung unterscheiden sich vor allem im Aufbau (hybrid mit PDF vs. reines XML) und im typischen Einsatzbereich (B2B vs. B2G).