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E

ERechV

Die E-Rechnungsverordnung (ERechV) regelt die elektronische Rechnungsstellung an Bundesbehörden und legt XRechnung als Standardformat fest.

Die E-Rechnungsverordnung (ERechV) regelt seit 2017, wie Rechnungen an Behörden des Bundes elektronisch zu stellen sind. Sie setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU für Bundesbehörden um.

Wichtige Eckpunkte

  • Empfangspflicht: Bundesbehörden müssen seit 27. November 2018 E-Rechnungen annehmen
  • Versandpflicht: seit 27. November 2020 für die meisten Auftragnehmer des Bundes
  • Standardformat: XRechnung
  • Eingangskanäle: Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) und OZG-Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)

Pflichtangaben über EN 16931 hinaus

Die ERechV verlangt zusätzlich zu den EN 16931-Pflichtfeldern unter anderem:

  • Leitweg-ID des Empfängers
  • Bankverbindung des Verkäufers
  • Zahlungsbedingungen
  • E-Mail-Adresse des Verkäufers
  • Lieferanten- und Bestellnummer (sofern vorhanden)

Bundesländer

Die Bundesländer haben jeweils eigene Verordnungen erlassen, die sich an der ERechV orientieren, aber im Detail abweichen können – etwa hinsichtlich Schwellenwerten und Stichtagen.

Verhältnis zum Wachstumschancengesetz

Die ERechV gilt weiterhin im öffentlichen Sektor. Die B2B-Pflicht aus dem Wachstumschancengesetz ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht.