Die E-Rechnungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen und zu empfangen. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das die Pflicht zwischen 2025 und 2028 stufenweise einführt.
Stufenplan B2B
| Datum | Empfangen | Versenden |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | Pflicht für alle Unternehmen | Freiwillig |
| 01.01.2027 | Pflicht | Pflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz |
| 01.01.2028 | Pflicht | Pflicht für alle |
B2G – schon länger Pflicht
Im öffentlichen Sektor besteht die E-Rechnungspflicht bereits seit 2020. Wer an Bundesbehörden Rechnungen stellt, muss seitdem XRechnung verwenden – einige Bundesländer haben eigene Regelungen ergänzt.
Wer ist betroffen?
Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die steuerbare Umsätze an andere Unternehmen erbringen. Auch Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können – versenden müssen sie diese vorerst nicht.
Was ist keine E-Rechnung?
- PDF-Rechnungen ohne eingebettete strukturierte Daten
- Eingescannte Papierrechnungen
- Rechnungen in proprietären Formaten ohne EN 16931-Konformität
Diese gelten ab 2025 als „sonstige Rechnungen" und sind nur in Übergangsfristen oder mit Zustimmung des Empfängers zulässig.