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E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht verpflichtet Unternehmen in Deutschland, Rechnungen ab 2025 schrittweise als strukturierte EN 16931-konforme Datei auszustellen.

Die E-Rechnungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen und zu empfangen. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das die Pflicht zwischen 2025 und 2028 stufenweise einführt.

Stufenplan B2B

DatumEmpfangenVersenden
01.01.2025Pflicht für alle UnternehmenFreiwillig
01.01.2027PflichtPflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz
01.01.2028PflichtPflicht für alle

B2G – schon länger Pflicht

Im öffentlichen Sektor besteht die E-Rechnungspflicht bereits seit 2020. Wer an Bundesbehörden Rechnungen stellt, muss seitdem XRechnung verwenden – einige Bundesländer haben eigene Regelungen ergänzt.

Wer ist betroffen?

Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die steuerbare Umsätze an andere Unternehmen erbringen. Auch Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können – versenden müssen sie diese vorerst nicht.

Was ist keine E-Rechnung?

  • PDF-Rechnungen ohne eingebettete strukturierte Daten
  • Eingescannte Papierrechnungen
  • Rechnungen in proprietären Formaten ohne EN 16931-Konformität

Diese gelten ab 2025 als „sonstige Rechnungen" und sind nur in Übergangsfristen oder mit Zustimmung des Empfängers zulässig.