Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und besteht aus dem Ländercode DE plus neun Ziffern, zum Beispiel DE123456789. Sie ist die EU-weit eindeutige Kennung für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Reverse-Charge-Geschäfte abwickeln.
USt-IdNr. vs. Steuernummer
Beides sind unterschiedliche Identifikatoren:
| Merkmal | USt-IdNr. | Steuernummer |
|---|---|---|
| Vergabe | Bundeszentralamt für Steuern | Finanzamt |
| Geltungsbereich | EU-weit | Innerdeutsch |
| Format | DE + 9 Ziffern | Variiert nach Bundesland |
| Pflicht für | EU-Geschäfte, Reverse Charge | Allgemeine Steuerangelegenheiten |
In E-Rechnungen kann je nach Geschäftsfall die USt-IdNr., die Steuernummer oder beides angegeben werden.
Im XML (EN 16931)
BT-31Verkäufer-USt-IdNr. →cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyIDmitschemeID="VAT"BT-48Käufer-USt-IdNr. → analog auf Käuferseite
Wann ist sie Pflicht?
Bei Reverse-Charge-Rechnungen, innergemeinschaftlichen Lieferungen und Geschäften zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in der EU muss die USt-IdNr. zwingend angegeben werden.