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BT-6 – MwSt.-Abrechnungswährung

BT-6 gibt die Währung für die MwSt.-Meldung an, falls sie von der Rechnungswährung abweicht – typisch bei Fakturierung in Fremdwährung.

BT-6 wird nur gesetzt, wenn die Umsatzsteuer in einer anderen Währung gemeldet wird als die Rechnung ausgestellt ist. Für deutsche Unternehmen, die in USD fakturieren, wäre hier EUR einzutragen.

Inhalt und Format

Dreistelliger Währungscode nach ISO 4217. Muss ungleich BT-5 sein, sonst entfällt BT-6.

Im XML

SyntaxElement
UBL 2.1cbc:TaxCurrencyCode
UN/CEFACT CIIram:TaxCurrencyCode

Pflicht oder optional

StandardKardinalität
EN 169310..1
XRechnung0..1
ZUGFeRD0..1

Folge für die Summen

Wird BT-6 gesetzt, muss der Gesamt-MwSt.-Betrag zusätzlich in dieser Währung angegeben werden – BT-111 Gesamter MwSt.-Betrag in Abrechnungswährung.