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BG-31 – Artikelinformationen

BG-31 beschreibt den verkauften Artikel – Name, Beschreibung, Kennungen und Klassifikation. Artikelname ist immer Pflicht.

Die Gruppe Artikelinformationen beschreibt den Gegenstand einer Rechnungsposition – die Ware oder Dienstleistung. Zumindest ein sprechender Artikelname ist immer Pflicht, weitere Kennungen und Klassifikationen sind optional.

Enthaltene Felder

BTNamePflicht
BT-153Artikelnameja
BT-154Artikelbeschreibungnein
BT-155Artikelkennung des Verkäufersnein
BT-156Artikelkennung des Käufersnein
BT-157Standardkennung (z. B. GTIN)nein
BT-158Klassifikationskennung (z. B. UNSPSC)nein
BT-159Ursprungslandnein
BG-32Artikeleigenschaftennein

Kardinalität

StandardVorkommen
EN 169311..1
XRechnung1..1
ZUGFeRD1..1

Im XML

SyntaxWrapper-Element
UBL 2.1cac:InvoiceLine/cac:Item
UN/CEFACT CIIram:SpecifiedTradeProduct

Tipp

Die Artikelkennung des Käufers hilft dem Empfänger, die Position automatisch seinem eigenen Warenstamm zuzuordnen. Je besser sie gepflegt ist, desto weniger manuelle Nacharbeit entsteht in der Kreditorenbuchhaltung.