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BG-10 – Zahlungsempfänger

BG-10 benennt den Zahlungsempfänger, wenn er vom Verkäufer abweicht – etwa bei Factoring oder Konzernstrukturen.

Die Gruppe Zahlungsempfänger wird nur benötigt, wenn das Geld nicht an den Verkäufer selbst geht, sondern an eine andere Stelle. Klassische Fälle sind Factoring, Forderungsabtretung oder interne Verrechnung in Konzernen.

Enthaltene Felder

BTNamePflicht
BT-59Name des Zahlungsempfängersja (wenn BG-10 verwendet)
BT-60Name des Zahlungsempfängersja
BT-61Kennung des Zahlungsempfängersnein
BT-62Handelsregisternummernein

Kardinalität

StandardVorkommen
EN 169310..1
XRechnung0..1
ZUGFeRD0..1

Im XML

SyntaxWrapper-Element
UBL 2.1cac:PayeeParty
UN/CEFACT CIIram:PayeeTradeParty

Wann verwenden?

Die Gruppe darf nur befüllt werden, wenn Zahlungsempfänger und Verkäufer unterschiedlich sind. Ist der Verkäufer zugleich Zahlungsempfänger, bleibt BG-10 leer.