Das Wachstumschancengesetz wurde im März 2024 verabschiedet und enthält unter anderem die zentrale Reform für den E-Rechnungsverkehr in Deutschland: die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich.
Die Regelung ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und tritt zwischen 2025 und 2028 stufenweise in Kraft.
Stufenplan
| Ab | Pflicht |
|---|---|
| 01.01.2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können |
| 01.01.2027 | Versandpflicht für Unternehmen mit > 800.000 € Vorjahresumsatz |
| 01.01.2028 | Versandpflicht für alle Unternehmen |
Was gilt als E-Rechnung?
Nur Formate, die EN 16931 erfüllen, gelten gesetzlich als E-Rechnung. PDF-Dateien ohne strukturierte Daten zählen ab 2025 nicht mehr dazu, sondern als „sonstige Rechnung".
Akzeptierte Formate sind insbesondere:
Übergangsregelungen
Bis Ende 2026 sind „sonstige Rechnungen" (z. B. PDFs) noch zulässig, sofern der Empfänger zustimmt. Für Kleinunternehmen gibt es zusätzliche Erleichterungen.