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Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz ist die rechtliche Grundlage für die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen in Deutschland ab 2025.

Das Wachstumschancengesetz wurde im März 2024 verabschiedet und enthält unter anderem die zentrale Reform für den E-Rechnungsverkehr in Deutschland: die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich.

Die Regelung ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und tritt zwischen 2025 und 2028 stufenweise in Kraft.

Stufenplan

AbPflicht
01.01.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
01.01.2027Versandpflicht für Unternehmen mit > 800.000 € Vorjahresumsatz
01.01.2028Versandpflicht für alle Unternehmen

Was gilt als E-Rechnung?

Nur Formate, die EN 16931 erfüllen, gelten gesetzlich als E-Rechnung. PDF-Dateien ohne strukturierte Daten zählen ab 2025 nicht mehr dazu, sondern als „sonstige Rechnung".

Akzeptierte Formate sind insbesondere:

  • XRechnung (reines XML)
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in Profilen, die EN 16931 erfüllen

Übergangsregelungen

Bis Ende 2026 sind „sonstige Rechnungen" (z. B. PDFs) noch zulässig, sofern der Empfänger zustimmt. Für Kleinunternehmen gibt es zusätzliche Erleichterungen.