E-Rechnung Timeline: Alle Fristen und Übergangsregelungen auf einen Blick

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt stufenweise. Wir zeigen alle Fristen, Übergangsregelungen und wichtigen Daten in einer übersichtlichen Timeline.

15.02.2027

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland kommt nicht über Nacht. Sie wird über mehrere Jahre eingeführt, mit gestaffelten Fristen je nach Unternehmensgröße und Geschäftsart. Diese Timeline gibt einen kompakten Überblick darüber, was wann gilt – und worauf Sie sich rechtzeitig einstellen sollten.

Die Eckdaten in der Übersicht

DatumWer?Was?
27.11.2020BundPflicht zur XRechnung gegenüber Bundesbehörden
18.04.2024EUEU-Richtlinie ViDA verabschiedet
22.03.2024DeutschlandWachstumschancengesetz tritt in Kraft
01.01.2025Alle UnternehmenPflicht zum Empfang von E-Rechnungen (B2B)
31.12.2026Übergangsende IPapier/PDF nur mit Empfänger-Zustimmung
31.12.2027Übergangsende IISonderregeln für Umsatz unter 800.000 € enden
01.01.2028Alle B2B-UnternehmenVollständige E-Rechnungspflicht im B2B
2030+EU-weitViDA-Pflichten für grenzüberschreitende Rechnungen

27. November 2020: Start für Bundesbehörden

Mit der ERechV begann die Pflicht für Lieferanten des Bundes, Rechnungen elektronisch in XRechnung zu übermitteln. Die meisten Bundesländer folgten in eigenen Verordnungen. Mehr in Bundesländer Übersicht und Öffentliche Auftraggeber.

18. April 2024: ViDA – das EU-Fundament

Mit der Initiative VAT in the Digital Age beschloss die EU langfristig harmonisierte Regeln für E-Rechnung und digitale Meldepflichten. Deutschland setzt diese national früher um, als die EU es vorgibt. Mehr in EU-Richtlinie.

22. März 2024: Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz schafft die Rechtsgrundlage für die nationale E-Rechnungspflicht. Es legt die Übergangsfristen fest und bestimmt, was eine elektronische Rechnung im Sinne des UStG ist. Mehr in Wachstumschancengesetz.

1. Januar 2025: Empfangspflicht für alle

Seit diesem Tag gilt für jedes inländische Unternehmen: Eine eingehende E-Rechnung muss verarbeitet werden können. Es ist nicht erlaubt, sie pauschal abzulehnen. Mindestens ein E-Mail-Postfach mit Verarbeitungsmöglichkeit muss bereitstehen. Mehr in Pflicht 2025.

Wichtig: Senden ist 2025 noch nicht Pflicht. PDF und Papier sind weiter erlaubt – nur eben mit Zustimmung des Empfängers.

Bis 31. Dezember 2026: Übergang I

Im Jahr 2025 und 2026 darf jedes Unternehmen weiterhin Papier oder PDF versenden, wenn der Empfänger zustimmt. Diese Zustimmung kann formlos erfolgen. Mehr in Einwilligung Empfänger und Übergangsregelungen.

Bis 31. Dezember 2027: Übergang II

Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € verlängert sich die Übergangsfrist um ein Jahr. Sie dürfen also bis Ende 2027 Papier und PDF versenden, wenn der Empfänger zustimmt.

Ab 1. Januar 2028: Vollständige Pflicht

Ab diesem Datum gibt es im inländischen B2B-Verkehr keine Ausnahmen mehr. Jede Rechnung muss eine echte E-Rechnung sein – also XRechnung, ZUGFeRD ab Profil EN 16931 oder ein vergleichbares strukturiertes Format. Reine PDFs sind dann keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr.

Was bleibt weiterhin erlaubt?

  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 € dürfen weiter als PDF/Papier ausgestellt werden.
  • Fahrkarten, Quittungen aus Automaten und Kassenbons.
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) – hier gilt die Pflicht nicht.
  • Steuerfreie Leistungen nach §4 Nr. 8–29 UStG, soweit ausgenommen.

Mehr in Ausnahmen.

Sonderfälle nach Branchen

BrancheBesonderheit
BauhandwerkAbschlagsrechnungen sauber erfassen, siehe Bau Handwerk
GesundheitswesenDSGVO-Besonderheiten, siehe Gesundheitswesen
FreiberuflerEmpfangspflicht, Versand teils noch Erleichterung, siehe Freiberufler
KleinunternehmerEmpfangspflicht, Versand pflichtig ab 2028, siehe Kleinunternehmer
VereineWenn unternehmerisch tätig, gleiche Pflicht, siehe Verein gemeinnützig

EU-Ausblick ab 2030

Im Rahmen von ViDA wird ab 2030 ein digitales Meldesystem für grenzüberschreitende Rechnungen verpflichtend. Statt der heutigen Zusammenfassenden Meldung kommt ein strukturiertes Reporting. Mehr in Reporting Finanzamt.

So bereiten Sie sich vor

PhaseEmpfohlene Maßnahme
Bis Ende 2025Empfang sicherstellen, Software prüfen
2026Versand-Workflow einrichten
Anfang 2027Lieferanten und Kunden informieren
Bis Ende 2027Vollständige Umstellung abschließen
Ab 2028Live ohne Ausnahmen

Mehr in Umstellung Tipps und Checkliste Einführung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Verstoß gegen die Pflicht kann den Vorsteuerabzug kosten und zivilrechtliche Folgen haben.

Gilt die Pflicht auch für Auslandsrechnungen?

Aktuell nur national. Grenzüberschreitend gelten die ViDA-Regeln ab 2030. Siehe Ausland.

Müssen Bestandsrechnungen aus dem Archiv konvertiert werden?

Nein. Bestehende Rechnungen bleiben in ihrem Format. Aufbewahrungsfristen gelten unverändert. Siehe Aufbewahrungspflicht.

Welche Frist gilt für mich konkret?

Empfangen: bereits seit 2025. Versenden: spätestens 2028, vorher mit Empfängerzustimmung Papier oder PDF erlaubt.

Wo finde ich offizielle Quellen?

BMF-Schreiben vom 15.10.2024, ERechV, Wachstumschancengesetz – alle online frei verfügbar.