E-Rechnungspflicht in den Bundesländern: Alle Regelungen im Überblick
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen zur E-Rechnungspflicht. Wir geben einen Überblick über alle 16 Bundesländer und ihre jeweiligen Anforderungen.
In Deutschland gibt es nicht eine, sondern siebzehn E-Rechnungs-Regelungen: eine vom Bund, sechzehn von den Ländern. Jedes Land hat eigene Gesetze, eigene Fristen, eigene Plattformen. Für Lieferanten, die in mehreren Bundesländern aktiv sind, ist das mühsam – aber wer den Überblick behält, vermeidet Ärger.
Dieser Beitrag bringt die Regelungen aller 16 Bundesländer auf einen Stand und nennt jeweils die wichtigsten Praxispunkte.
Grundprinzip: EU-Richtlinie als Basis
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtete alle Mitgliedstaaten, dass öffentliche Auftraggeber E-Rechnungen empfangen können müssen. Deutschland hat das auf Bundes- und Länderebene unterschiedlich umgesetzt.
Auf Bundesebene ist die Regelung klar: ZRE bzw. OZG-RE als Plattform, XRechnung als Pflichtformat, Leitweg-ID als Adresse.
Die Länder haben Spielraum genutzt – mal strenger, mal lockerer.
Die Länder im Vergleich
Der folgende Stand bezieht sich auf 2025/2026. Änderungen sind jederzeit möglich; im Zweifel auf die offiziellen Landesseiten schauen.
Baden-Württemberg
- Eigene Plattform.
- Pflicht für alle Aufträge an das Land seit 2022.
- XRechnung als Pflichtformat, ZUGFeRD wird teilweise akzeptiert.
- Kommunen entscheiden eigenständig.
Bayern
- Eigene Plattform.
- Pflicht eher restriktiv: gilt nur für Aufträge oberhalb bestimmter Schwellen.
- XRechnung Standard.
- Kommunen sehr unterschiedlich.
Berlin
- Über OZG-RE.
- Pflicht für alle Behörden des Landes.
- XRechnung-Pflicht.
- Bezirksämter ebenfalls über OZG-RE.
Brandenburg
- Über OZG-RE.
- Pflicht für Landesbehörden, Kommunen schrittweise.
- XRechnung.
Bremen
- Eigene Plattform.
- Pflicht für alle Aufträge an Stadt und Land Bremen.
- XRechnung verpflichtend.
Hamburg
- Eigene Plattform.
- Pflicht seit 2020 für alle Behörden.
- XRechnung Standard, ZUGFeRD wird akzeptiert.
Hessen
- Eigene Plattform.
- Pflicht für Landesbehörden seit 2020, Kommunen seit 2024.
- XRechnung primär.
Mecklenburg-Vorpommern
- Über OZG-RE.
- Pflicht für Landesbehörden.
- XRechnung.
Niedersachsen
- Eigene Plattform.
- Pflicht für alle Aufträge ab Schwellenwerten.
- XRechnung Standard.
Nordrhein-Westfalen
- Eigene Plattform (meinNRW).
- Pflicht für Landesbehörden seit 2020, viele Kommunen angeschlossen.
- XRechnung primär.
Rheinland-Pfalz
- Über OZG-RE.
- Pflicht für Landesbehörden seit 2024.
- XRechnung.
Saarland
- Über OZG-RE.
- Pflicht für Landesbehörden.
- XRechnung.
Sachsen
- Eigene Plattform.
- Pflicht für Landesbehörden.
- XRechnung.
Sachsen-Anhalt
- Eigene Plattform.
- Pflicht für Landesbehörden.
- XRechnung Standard.
Schleswig-Holstein
- Über OZG-RE.
- Pflicht für Landesbehörden.
- XRechnung.
Thüringen
- Eigene Plattform.
- Pflicht für Landesbehörden.
- XRechnung.
Pflicht für Eingang vs. Pflicht zur Stellung
Wichtig: Die Länderregelungen betreffen meist die Pflicht der Behörden, E-Rechnungen zu empfangen. Ob Lieferanten stellen müssen, hängt von der Auftragsart und dem Auftragswert ab. Faustregel:
- Aufträge des Bundes: faktisch immer XRechnung verpflichtet.
- Landesaufträge: meist ab gewissen Schwellen oder bei Direktauftrag verpflichtet.
- Kommunen: sehr unterschiedlich. Im Zweifel beim Auftraggeber nachfragen.
Plus: Seit 2025 gilt für B2B in Deutschland ohnehin die allgemeine E-Rechnungs-Pflicht mit Übergangsfristen. Die Landesregelungen sind in vielen Fällen damit überholt – aber die Plattformen bleiben.
Plattformen mit OZG-RE
Die OZG-RE ist die zentrale Plattform für mittelbare Bundesverwaltung und mehrere Länder. Wer dort einreicht, profitiert von einheitlicher Bedienung. Anschlüsse:
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Bundeswehr und mittelbare Bundesverwaltung
Schwellenwerte
Mehrere Länder haben Schwellenwerte definiert, unter denen die Pflicht entfällt – häufig 1.000 € netto. Das wird zunehmend abgeschafft. Wer pragmatisch arbeitet, ignoriert die Schwelle und stellt jede B2G-Rechnung als XRechnung – das spart Diskussion.
Auftragsarten ohne Pflicht
Auch nach Landesrecht ausgenommen sind häufig:
- Geheime Aufträge (Verteidigung, Sicherheit).
- Direktkäufe an der Ladenkasse.
- Reisekostenabrechnungen von Bediensteten.
Sonderfälle in E-Rechnungspflicht-Ausnahmen.
Kommunale Vielfalt
Innerhalb der Länder können einzelne Kommunen abweichen: eigene Plattform statt Landesplattform, abweichende Formate, eigene Leitweg-ID-Vergabestelle. Großstädte wie München, Köln, Stuttgart pflegen oft eigene Konzepte. Vor dem ersten Auftrag immer beim Auftraggeber nachfragen, welche Leitweg-ID, welches Portal und welches Format gilt.
Praxis-Empfehlungen für Lieferanten
- Standardisieren Sie Ihre Rechnungserzeugung auf XRechnung 3.x.
- Pflegen Sie eine Leitweg-ID-Liste je Auftraggeber im CRM.
- Versuchen Sie, möglichst viele Einreichungen über Peppol zu konsolidieren.
- Validieren Sie vor jedem Versand.
- Speichern Sie alle Quittungen.
Häufige Fragen
Wo finde ich aktuelle Informationen je Land?
Die Landesregierungen pflegen eigene Seiten zur E-Rechnungs-Pflicht. Die Suche nach „E-Rechnung" plus Bundesland führt meist direkt dorthin.
Muss ich für jedes Land ein eigenes Portal nutzen?
Nicht zwingend. Wer Peppol einsetzt, kann viele Plattformen darüber bedienen. Sonst ja: für jedes Land das jeweilige Portal.
Welche Schwellenwerte gelten?
Häufig 1.000 € netto, einige Länder haben sie aufgehoben. Im Zweifel direkt fragen.
Was, wenn die Kommune sich noch nicht entschieden hat?
PDF mit Pflichtangaben senden, parallel die XRechnung anbieten. Ab 2027/2028 wird die Akzeptanz flächendeckend.
Wo melde ich Probleme mit einer Plattform?
Jede Plattform hat einen Support-Kontakt. Bei OZG-RE: koordiniertes Service-Team des Bundes. Bei Landesplattformen: das jeweilige Innenministerium oder die IT-Stelle.