E-Rechnungspflicht in den Bundesländern: Alle Regelungen im Überblick

Jedes Bundesland hat eigene Regelungen zur E-Rechnungspflicht. Wir geben einen Überblick über alle 16 Bundesländer und ihre jeweiligen Anforderungen.

12.01.2027

In Deutschland gibt es nicht eine, sondern siebzehn E-Rechnungs-Regelungen: eine vom Bund, sechzehn von den Ländern. Jedes Land hat eigene Gesetze, eigene Fristen, eigene Plattformen. Für Lieferanten, die in mehreren Bundesländern aktiv sind, ist das mühsam – aber wer den Überblick behält, vermeidet Ärger.

Dieser Beitrag bringt die Regelungen aller 16 Bundesländer auf einen Stand und nennt jeweils die wichtigsten Praxispunkte.

Grundprinzip: EU-Richtlinie als Basis

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtete alle Mitgliedstaaten, dass öffentliche Auftraggeber E-Rechnungen empfangen können müssen. Deutschland hat das auf Bundes- und Länderebene unterschiedlich umgesetzt.

Auf Bundesebene ist die Regelung klar: ZRE bzw. OZG-RE als Plattform, XRechnung als Pflichtformat, Leitweg-ID als Adresse.

Die Länder haben Spielraum genutzt – mal strenger, mal lockerer.

Die Länder im Vergleich

Der folgende Stand bezieht sich auf 2025/2026. Änderungen sind jederzeit möglich; im Zweifel auf die offiziellen Landesseiten schauen.

Baden-Württemberg

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht für alle Aufträge an das Land seit 2022.
  • XRechnung als Pflichtformat, ZUGFeRD wird teilweise akzeptiert.
  • Kommunen entscheiden eigenständig.

Bayern

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht eher restriktiv: gilt nur für Aufträge oberhalb bestimmter Schwellen.
  • XRechnung Standard.
  • Kommunen sehr unterschiedlich.

Berlin

  • Über OZG-RE.
  • Pflicht für alle Behörden des Landes.
  • XRechnung-Pflicht.
  • Bezirksämter ebenfalls über OZG-RE.

Brandenburg

  • Über OZG-RE.
  • Pflicht für Landesbehörden, Kommunen schrittweise.
  • XRechnung.

Bremen

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht für alle Aufträge an Stadt und Land Bremen.
  • XRechnung verpflichtend.

Hamburg

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht seit 2020 für alle Behörden.
  • XRechnung Standard, ZUGFeRD wird akzeptiert.

Hessen

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht für Landesbehörden seit 2020, Kommunen seit 2024.
  • XRechnung primär.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Über OZG-RE.
  • Pflicht für Landesbehörden.
  • XRechnung.

Niedersachsen

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht für alle Aufträge ab Schwellenwerten.
  • XRechnung Standard.

Nordrhein-Westfalen

  • Eigene Plattform (meinNRW).
  • Pflicht für Landesbehörden seit 2020, viele Kommunen angeschlossen.
  • XRechnung primär.

Rheinland-Pfalz

  • Über OZG-RE.
  • Pflicht für Landesbehörden seit 2024.
  • XRechnung.

Saarland

  • Über OZG-RE.
  • Pflicht für Landesbehörden.
  • XRechnung.

Sachsen

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht für Landesbehörden.
  • XRechnung.

Sachsen-Anhalt

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht für Landesbehörden.
  • XRechnung Standard.

Schleswig-Holstein

  • Über OZG-RE.
  • Pflicht für Landesbehörden.
  • XRechnung.

Thüringen

  • Eigene Plattform.
  • Pflicht für Landesbehörden.
  • XRechnung.

Pflicht für Eingang vs. Pflicht zur Stellung

Wichtig: Die Länderregelungen betreffen meist die Pflicht der Behörden, E-Rechnungen zu empfangen. Ob Lieferanten stellen müssen, hängt von der Auftragsart und dem Auftragswert ab. Faustregel:

  • Aufträge des Bundes: faktisch immer XRechnung verpflichtet.
  • Landesaufträge: meist ab gewissen Schwellen oder bei Direktauftrag verpflichtet.
  • Kommunen: sehr unterschiedlich. Im Zweifel beim Auftraggeber nachfragen.

Plus: Seit 2025 gilt für B2B in Deutschland ohnehin die allgemeine E-Rechnungs-Pflicht mit Übergangsfristen. Die Landesregelungen sind in vielen Fällen damit überholt – aber die Plattformen bleiben.

Plattformen mit OZG-RE

Die OZG-RE ist die zentrale Plattform für mittelbare Bundesverwaltung und mehrere Länder. Wer dort einreicht, profitiert von einheitlicher Bedienung. Anschlüsse:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Bundeswehr und mittelbare Bundesverwaltung

Schwellenwerte

Mehrere Länder haben Schwellenwerte definiert, unter denen die Pflicht entfällt – häufig 1.000 € netto. Das wird zunehmend abgeschafft. Wer pragmatisch arbeitet, ignoriert die Schwelle und stellt jede B2G-Rechnung als XRechnung – das spart Diskussion.

Auftragsarten ohne Pflicht

Auch nach Landesrecht ausgenommen sind häufig:

  • Geheime Aufträge (Verteidigung, Sicherheit).
  • Direktkäufe an der Ladenkasse.
  • Reisekostenabrechnungen von Bediensteten.

Sonderfälle in E-Rechnungspflicht-Ausnahmen.

Kommunale Vielfalt

Innerhalb der Länder können einzelne Kommunen abweichen: eigene Plattform statt Landesplattform, abweichende Formate, eigene Leitweg-ID-Vergabestelle. Großstädte wie München, Köln, Stuttgart pflegen oft eigene Konzepte. Vor dem ersten Auftrag immer beim Auftraggeber nachfragen, welche Leitweg-ID, welches Portal und welches Format gilt.

Praxis-Empfehlungen für Lieferanten

  1. Standardisieren Sie Ihre Rechnungserzeugung auf XRechnung 3.x.
  2. Pflegen Sie eine Leitweg-ID-Liste je Auftraggeber im CRM.
  3. Versuchen Sie, möglichst viele Einreichungen über Peppol zu konsolidieren.
  4. Validieren Sie vor jedem Versand.
  5. Speichern Sie alle Quittungen.

Häufige Fragen

Wo finde ich aktuelle Informationen je Land?

Die Landesregierungen pflegen eigene Seiten zur E-Rechnungs-Pflicht. Die Suche nach „E-Rechnung" plus Bundesland führt meist direkt dorthin.

Muss ich für jedes Land ein eigenes Portal nutzen?

Nicht zwingend. Wer Peppol einsetzt, kann viele Plattformen darüber bedienen. Sonst ja: für jedes Land das jeweilige Portal.

Welche Schwellenwerte gelten?

Häufig 1.000 € netto, einige Länder haben sie aufgehoben. Im Zweifel direkt fragen.

Was, wenn die Kommune sich noch nicht entschieden hat?

PDF mit Pflichtangaben senden, parallel die XRechnung anbieten. Ab 2027/2028 wird die Akzeptanz flächendeckend.

Wo melde ich Probleme mit einer Plattform?

Jede Plattform hat einen Support-Kontakt. Bei OZG-RE: koordiniertes Service-Team des Bundes. Bei Landesplattformen: das jeweilige Innenministerium oder die IT-Stelle.