Innergemeinschaftliche Leistungen in der E-Rechnung

Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen gelten in der E-Rechnung spezielle Anforderungen. Alle wichtigen Punkte im Überblick.

10.11.2026

Sobald eine Rechnung über die deutsche Grenze in einen anderen EU-Staat geht, ändert sich die Steuerlogik komplett. Sie weisen keine Umsatzsteuer aus, der Empfänger versteuert das Geschäft selbst. Das ist seit Jahrzehnten Standard, in der E-Rechnung ist die Abbildung aber präziser als auf einer alten PDF: Die Felder müssen exakt passen, sonst lehnt der Validator ab.

Dieser Beitrag trennt sauber zwischen innergemeinschaftlicher Lieferung (Waren) und innergemeinschaftlicher sonstiger Leistung (Dienstleistung) und zeigt die jeweils richtigen Codes und Pflichtfelder.

Lieferung oder Leistung – warum die Unterscheidung wichtig ist

Beide Vorgänge sind in Deutschland steuerfrei oder nicht steuerbar, sie laufen aber auf unterschiedlichen Schienen:

VorgangCodeRechtsgrundlageWer schuldet die Steuer?
Innergemeinschaftliche Lieferung (Waren)K§ 4 Nr. 1b, § 6a UStGIn Deutschland steuerfrei, beim Empfänger als „innergemeinschaftlicher Erwerb" steuerpflichtig
Innergemeinschaftliche sonstige LeistungAE§ 3a Abs. 2 UStGReverse Charge: Empfänger schuldet die Steuer

Wer Computer nach Frankreich verkauft, bucht K. Wer einen französischen Kunden online berät, bucht AE. Mehr zur AE-Logik in Reverse Charge.

Pflichtangaben in beiden Fällen

Egal ob Waren oder Leistungen – diese Felder gehören in jede grenzüberschreitende EU-Rechnung:

  • USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31): muss vorhanden sein.
  • USt-IdNr. des Käufers (BT-48): zwingend, ohne sie schlägt der Validator zu (BR-CO-09 bei AE, sinngemäß auch bei K).
  • Hinweis auf die Steuerregelung in BT-120: Klartext.
  • VATEX-Code in BT-121: empfohlen.

Ohne gültige Käufer-USt-ID ist das Geschäft kein „echtes" innergemeinschaftliches Geschäft. Sie müssten dann normal mit deutscher Umsatzsteuer fakturieren.

Innergemeinschaftliche Lieferung (Code K)

Beispiel: Sie liefern Maschinenteile im Wert von 12.000 € netto an einen Kunden in den Niederlanden.

Position:

  • Beschreibung: Antriebswelle Typ X-200, 5 Stück
  • Nettobetrag: 12.000,00
  • Kategorie (BT-151): K
  • Steuersatz (BT-152): 0.00

Aufschlüsselung (BG-23):

  • BT-118: K
  • BT-119: 0.00
  • BT-116: 12000.00
  • BT-117: 0.00
  • BT-120: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b, § 6a UStG"
  • BT-121: VATEX-EU-IC

Zusätzlich:

  • BT-31: DE-USt-IdNr. des Verkäufers
  • BT-48: NL-USt-IdNr. des Käufers (Format NL + 9 Ziffern + B + 2 Ziffern)

Wichtig: Der Buchnachweis und der Belegnachweis (Gelangensbestätigung) sind weiterhin erforderlich – die werden aber nicht in der E-Rechnung mitgeschickt, sondern in Ihren Akten geführt.

Innergemeinschaftliche sonstige Leistung (Code AE)

Beispiel: Sie beraten einen italienischen Kunden zu SAP-Migration, 6.000 € netto.

Position:

  • Beschreibung: SAP-Beratung März 2027
  • Nettobetrag: 6.000,00
  • Kategorie: AE
  • Steuersatz: 0.00

Aufschlüsselung:

  • BT-118: AE
  • BT-120: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 196 MwStSystRL"
  • BT-121: VATEX-EU-AE

Zusätzlich:

  • BT-31: DE-USt-IdNr.
  • BT-48: IT-USt-IdNr. (Format IT + 11 Ziffern)

Detailbeispiele in Reverse Charge.

USt-IdNr. prüfen – jedes Mal

Eine ungültige Käufer-USt-ID bedeutet: kein steuerfreies innergemeinschaftliches Geschäft. Sie haften für die Steuer. Pflicht ist die qualifizierte Bestätigungsabfrage über das BZSt oder das EU-System VIES. Tipp:

  • Vor Ausstellung jeder Rechnung an Neukunden prüfen.
  • Bei Bestandskunden mindestens einmal pro Jahr nachfragen.
  • Ergebnis dokumentieren und mindestens 10 Jahre aufbewahren (Aufbewahrungspflicht).

Zusammenfassende Meldung

Für jede innergemeinschaftliche Lieferung und jede innergemeinschaftliche sonstige Leistung müssen Sie die Zusammenfassende Meldung (ZM) beim BZSt einreichen – monatlich oder vierteljährlich, abhängig vom Volumen. Die Daten dafür ziehen Sie idealerweise direkt aus den E-Rechnungs-XML-Dateien:

  • Käufer-USt-ID
  • Bemessungsgrundlage
  • Kennzeichen, ob Lieferung oder Leistung

Wer seine E-Rechnungen sauber kategorisiert, hat die ZM in wenigen Minuten zusammen. Mehr in Reporting an das Finanzamt.

Mischrechnungen

Eine Rechnung kann gleichzeitig:

  • innergemeinschaftliche Lieferung (K),
  • inländische Leistung mit 19 % (S),
  • Reverse-Charge-Position (AE)

enthalten. In BG-23 entsteht dann pro Kategorie/Satz-Kombination ein eigener Block. Die Summen (BT-109, BT-110, BT-112) bilden alles zusammen ab.

Häufige Fehler

  • Käufer-USt-ID fehlt → Geschäft ist steuerpflichtig, nicht steuerfrei.
  • Falsche Kategorie (K statt AE bei Beratung) → Empfänger meldet falsch.
  • Steuersatz 19 % aus Versehen drin → BR-K-08 oder BR-AE-08.
  • Hinweis nur im PDF → maschinell unsichtbar, Empfänger reklamiert.
  • Lieferadresse fehlt (BG-15) → bei K wichtig für den Belegnachweis.

Drittland statt EU

Für Lieferungen oder Leistungen außerhalb der EU gelten andere Codes:

  • Warenexport → G (Ausfuhrlieferung).
  • Auslandsleistung an Drittland → O (nicht steuerbar).

Mehr dazu in E-Rechnung ins Ausland.

Häufige Fragen

Wie unterscheide ich Lieferung und Leistung?

Sobald ein körperliches Wirtschaftsgut die Grenze überquert, ist es eine Lieferung. Alles andere (Beratung, Lizenzen, Software-as-a-Service, Dienstleistungen am Objekt im Ausland) ist sonstige Leistung. Bei Mischfällen (z. B. Maschine plus Inbetriebnahme) entscheidet der wirtschaftliche Schwerpunkt.

Muss ich die Lieferadresse angeben?

Bei Lieferungen ja, sie ist Teil des Belegnachweises. Bei Leistungen nicht zwingend, aber oft hilfreich.

Was, wenn der Kunde keine USt-IdNr. hat (z. B. Privatperson in Spanien)?

Dann ist es kein innergemeinschaftliches Geschäft. Sie fakturieren mit deutscher Umsatzsteuer. Bei Versandhandel ab gewissem Schwellenwert greift die OSS-Regelung mit dem Steuersatz des Bestimmungslandes.

Ist B2C zwischen EU-Staaten auch über Code K abzubilden?

Nein. K setzt B2B voraus. B2C-Versandhandel läuft über das One-Stop-Shop-Verfahren, der Steuersatz ist der des Bestimmungslandes, Kategorie S mit dem jeweiligen Satz.

Welche Rolle spielt die EORI-Nummer?

Die EORI ist nur für Drittland-Vorgänge (Zoll) relevant, nicht für innergemeinschaftliche Geschäfte.