BG-15 Lieferadresse

BG-15 enthält die vollständige Lieferadresse.

BG-15RechnungskopfXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

BG-15 Lieferadresse enthält die vollständige Postanschrift, an die die berechneten Waren tatsächlich geliefert wurden. Die Gruppe ist Teil der Lieferinformationen (BG-13) und wird genutzt, wenn die Lieferadresse von der Käuferadresse abweicht.

Inhalt der Gruppe

ElementBedeutung
BT-75Adresszeile 1
BT-76Adresszeile 2
BT-165Adresszeile 3
BT-77Ort
BT-78Postleitzahl
BT-79Bundesland
BT-80Ländercode

Pflicht-Status

Optional in XRechnung und ZUGFeRD EN 16931+. Sobald BG-15 verwendet wird, sind Ort (BT-77) und Ländercode BT-80 Pflicht.

XML-Pfad

  • CII: ram:ApplicableHeaderTradeDelivery/ram:ShipToTradeParty/ram:PostalTradeAddress
  • UBL: cac:Delivery/cac:DeliveryLocation/cac:Address

XML-Beispiel (CII)

<ram:PostalTradeAddress>
  <ram:PostcodeCode>20095</ram:PostcodeCode>
  <ram:LineOne>Hafencity 1</ram:LineOne>
  <ram:CityName>Hamburg</ram:CityName>
  <ram:CountryID>DE</ram:CountryID>
</ram:PostalTradeAddress>

Geschäftsregeln

  • BR-31: Lieferadresse muss Ort und Ländercode enthalten.
  • BR-CL-14: Ländercode muss ISO 3166-1 alpha-2 sein.

Praxistipps

  • Wird BG-15 weggelassen, gilt die Käuferadresse als Lieferort.
  • Bei mehreren Lieferorten in einer Rechnung muss eine Hauptadresse gewählt werden – pro Position lassen sich keine abweichenden Lieferadressen tragen.

Verwandte Begriffe