BT-31 USt-IdNr. des Verkäufers

BT-31 enthält die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers.

BT-31ParteienXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BT-31?

BT-31 enthält die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Verkäufers. Sie ist eine EU-weit eindeutige Kennung für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen und beginnt immer mit dem zweistelligen ISO-Ländercode des ausstellenden Staates (z. B. DE für Deutschland).

Verwendung und Pflicht-Status

BT-31 ist in der EN 16931 nicht generell Pflicht, wird aber benötigt, sobald ein Steuerbetrag ausgewiesen oder ein innergemeinschaftlicher Umsatz abgerechnet wird. Bei Kleinunternehmern entfällt sie; stattdessen wird die nationale Steuernummer in BT-32 angegeben.

  • EN 16931: bedingt Pflicht (BR-CO-26: BT-31 oder BT-32 erforderlich, sofern eine Position steuerpflichtig ist).
  • XRechnung: bei steuerpflichtigen Umsätzen Pflicht.
  • ZUGFeRD ab Profil EN 16931: identisch.

Format

  • Datentyp: Text (Identifier)
  • Aufbau: zweistelliger ISO-3166-Ländercode + bis zu 12 Stellen, je nach Land
  • Beispiele: DE123456789, ATU12345678, FR12345678901

Beispielwert

DE123456789

XML-Beispiel

In CII:

<ram:SellerTradeParty>
  <ram:SpecifiedTaxRegistration>
    <ram:ID schemeID="VA">DE123456789</ram:ID>
  </ram:SpecifiedTaxRegistration>
</ram:SellerTradeParty>

In UBL:

<cac:PartyTaxScheme>
  <cbc:CompanyID>DE123456789</cbc:CompanyID>
  <cac:TaxScheme>
    <cbc:ID>VAT</cbc:ID>
  </cac:TaxScheme>
</cac:PartyTaxScheme>

Wichtigste BR-Regeln

  • BR-CO-09: Die USt-IdNr. muss mit einem gültigen ISO-3166-Ländercode beginnen.
  • BR-CO-26: Eine Rechnung muss entweder BT-31 (USt-IdNr.) oder BT-32 (Steuernummer) enthalten.
  • BR-AE-08, BR-IC-08 u. a.: Bei bestimmten Steuerkategorien (z. B. Reverse Charge, IG-Lieferung) ist BT-31 zwingend.

Praxistipps

  • Immer mit korrektem Länderpräfix angeben – ohne DE ist die ID ungültig.
  • Vor der Verwendung über das BZSt-Bestätigungsverfahren prüfen.
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss zusätzlich die USt-IdNr. des Käufers angegeben werden.
  • Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. nutzen ausschließlich BT-32.

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