ZUGFeRD und Factur-X: Das deutsch-französische E-Rechnungsformat

ZUGFeRD und das französische Factur-X basieren auf demselben Standard. Wir erklären die Gemeinsamkeiten und wie Sie Rechnungen grenzüberschreitend versenden.

02.04.2027

ZUGFeRD und Factur-X klingen nach zwei verschiedenen Formaten, sind aber technisch praktisch identisch. Beide kombinieren ein PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei nach EN 16931. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer engen deutsch-französischen Zusammenarbeit, die in der EU bisher einmalig ist.

Für Unternehmen heißt das: Mit einer einzigen Rechnungsdatei können Sie sowohl deutsche als auch französische Empfänger bedienen – und perspektivisch auch viele andere Länder.

Die gemeinsame Geschichte

ZUGFeRD entstand 2014 in Deutschland (initiiert vom Forum elektronische Rechnung Deutschland, FeRD). Factur-X folgte 2017 in Frankreich (vom Forum National de la Facture Électronique, FNFE-MPE). Schon früh entschieden beide Gremien, sich auf eine gemeinsame technische Spezifikation zu einigen.

Das Ergebnis: Seit ZUGFeRD 2.x bzw. Factur-X 1.0 sind die Formate bytegleich. Eine Datei kann offiziell beide Namen tragen. Der einzige Unterschied liegt im Marketing.

Warum hybrid? Der Vorteil von PDF + XML

Die Idee hinter dem Hybridformat ist einfach:

  • Das PDF/A-3 ist für Menschen: optisch lesbar, druckbar, archivierbar.
  • Das eingebettete XML ist für Maschinen: strukturiert, validierbar, automatisch verbuchbar.

Damit löst das Format einen klassischen Konflikt: Ein Empfänger ohne moderne Software hat trotzdem ein vollständiges Dokument. Ein Empfänger mit moderner Software liest sofort die strukturierten Daten ein. Mehr zum Unterschied in E-Rechnung PDF Unterschied.

Welche Profile gibt es?

ZUGFeRD und Factur-X kennen mehrere Profile, die sich im Detaillierungsgrad unterscheiden:

ProfilTypische Verwendung
MINIMUMKleinstrechnungen, nur Header-Daten
BASIC WLHeader + Summen, ohne Positionen
BASICStandard-Rechnung mit Positionen
EN 16931 (COMFORT)voll EN-16931-konform
EXTENDEDzusätzliche Felder über die Norm hinaus
XRECHNUNGprofilkonform für deutsche Behörden

Für die Pflicht in Deutschland ab 2025 gilt: mindestens EN 16931 ist erforderlich. BASIC reicht nicht. Mehr in ZUGFeRD Profile Übersicht.

Wie funktioniert das technisch?

Eine ZUGFeRD- bzw. Factur-X-Datei ist:

  • Eine PDF/A-3-Datei (PDF mit Standard für Langzeitarchivierung).
  • Mit einer eingebetteten XML-Datei namens factur-x.xml (oder bei älteren Versionen ZUGFeRD-invoice.xml).
  • Das XML folgt der UN/CEFACT CII-Spezifikation. Mehr dazu im Glossar unter CII.
  • Die Einbettung folgt einem speziellen PDF-Mechanismus, der die XML auch maschinell auffindbar macht.

Wer XML-Dateien von Hand erstellen will, findet eine Anleitung in E-Rechnung XML selbst erstellen.

Grenzüberschreitend einsetzen

Der größte Vorteil des gemeinsamen Standards: Eine deutsche ZUGFeRD-Rechnung wird in Frankreich als Factur-X erkannt. Voraussetzungen:

  • Profil EN 16931 oder höher.
  • Korrekte USt-IdNr. des französischen Kunden.
  • Sprachlich kann das XML deutsch bleiben, das PDF sollte je nach Empfänger zweisprachig sein.

Auch in der Schweiz, Belgien, Luxemburg und teils in Skandinavien wird Factur-X akzeptiert. Mehr zu grenzüberschreitenden Rechnungen in E-Rechnung Ausland.

Vergleich zu reiner XRechnung

EigenschaftXRechnungZUGFeRD/Factur-X
Visuelle Darstellungneinja (PDF)
Strukturierte Datenjaja
Pflichtformat für Behördenjanur als XRechnung-Profil
Praxisnah für KMUwenigersehr
EU-weit verstandenwachsendhoch

Mehr im direkten Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.

Wer profitiert besonders?

  • Mittelständische Unternehmen mit gemischtem Empfängerkreis (Behörden, Konzerne, KMU, Privatkunden).
  • Handwerk und Dienstleister, die das PDF weiterhin gewohnt sind.
  • Internationale Lieferanten, die mit einer Datei mehrere Länder bedienen wollen.

Für die meisten KMU ist ZUGFeRD/Factur-X die pragmatischere Wahl. XRechnung ist Pflicht im B2G-Verkehr mit dem Bund.

Was Sie beim Versand beachten sollten

Drei häufige Fehler:

  1. Profil zu niedrig: BASIC erfüllt die Pflicht ab 2025 nicht. Achten Sie auf EN 16931 oder höher.
  2. PDF und XML inkonsistent: Die Werte müssen zwingend identisch sein. Sonst gilt das XML.
  3. Validierung fehlt: Vor dem Versand mit unserem Validator prüfen, ob die Datei den Vorgaben entspricht.

Häufige weitere Fehler in E-Rechnung Fehler vermeiden.

Tools

  • Online-Generator: Wer keine Software installieren will, kann mit unserem Generator eine ZUGFeRD-Datei direkt im Browser erstellen.
  • Buchhaltungssoftware: DATEV, Lexware, sevDesk, Buchhaltungsbutler u. v. m. unterstützen ZUGFeRD ab der Standard-Lizenz.
  • PDF-Bibliotheken: Für Eigenentwicklungen sind Mustangproject (Java) und phpSpreadsheet-Erweiterungen verbreitet.

Häufige Fragen

Sind ZUGFeRD und Factur-X wirklich identisch?

Ab Version ZUGFeRD 2.x und Factur-X 1.0 ja, technisch und im Aufbau.

Welche Version sollte ich verwenden?

Aktuell empfohlen: ZUGFeRD 2.3 / Factur-X 1.0.07. Profil mindestens EN 16931.

Kann ich eine ZUGFeRD-Datei einfach umbenennen?

Eigentlich nicht nötig. Beide Namen sind technisch identisch und werden von Empfängersystemen erkannt.

Erfüllt ZUGFeRD die deutsche E-Rechnungspflicht?

Ja, ab Profil EN 16931. Mehr in E-Rechnung Pflicht 2025.

Geht das auch über PEPPOL?

Ja, ZUGFeRD bzw. Factur-X kann über PEPPOL versendet werden, wird aber meist als reine XML übertragen. Mehr in PEPPOL erklärt.