ViDA – VAT in the Digital Age: Wie Europa die Mehrwertsteuer digitalisiert

Die EU-Initiative ViDA plant die vollständige Digitalisierung der Mehrwertsteuer. Wir erklären, was ViDA bedeutet und welche Auswirkungen auf E-Rechnungen zu erwarten sind.

18.03.2027

ViDA steht für „VAT in the Digital Age" und ist das größte EU-Projekt rund um die Umsatzsteuer der letzten zwanzig Jahre. Im Kern geht es um drei Bausteine: einheitliche E-Rechnungen, ein digitales Meldesystem in Echtzeit und neue Regeln für Plattformwirtschaft und Single VAT Registration.

Für deutsche Unternehmen ist vor allem der erste Baustein relevant. Wer heute auf XRechnung oder ZUGFeRD setzt, ist im Großen und Ganzen schon richtig aufgestellt – muss aber wissen, was sich konkret ändert.

Worum geht es bei ViDA?

Die EU-Kommission hat 2022 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das in drei Säulen gegliedert ist:

  1. Digital Reporting Requirements (DRR) – verpflichtende E-Rechnung plus digitales Meldesystem für innergemeinschaftliche Umsätze.
  2. Plattformwirtschaft – neue Pflichten für digitale Plattformen (z. B. Vermittlung von Personenbeförderung und kurzfristigen Vermietungen).
  3. Single VAT Registration – ein einziges Mehrwertsteuer-Registrierungsverfahren für die gesamte EU.

Die endgültige Verabschiedung verschob sich mehrfach, ist aber inzwischen politisch entschieden. Die schrittweise Umsetzung läuft bis voraussichtlich 2030/2032.

Was sich für die E-Rechnung ändert

Die wichtigste Änderung: Ab spätestens 2030 müssen alle innergemeinschaftlichen B2B-Umsätze in einem strukturierten Format nach EN 16931 abgerechnet werden. Damit fällt die heutige Sonderregel weg, dass nationale Pflichten an Brüssel notifiziert werden müssen.

Konkret heißt das:

  • Eine Rechnung an einen französischen Kunden muss ein EU-konformes XML-Format haben.
  • Das nationale Profil (z. B. XRechnung in Deutschland, FacturaE in Spanien) muss ViDA-kompatibel sein.
  • Hybride Formate wie ZUGFeRD und Factur-X sind erlaubt, sofern das eingebettete XML der EN 16931 entspricht.

Mehr zu den deutsch-französischen Gemeinsamkeiten in ZUGFeRD und Factur-X.

Echtzeitmeldung an die Finanzbehörden

Der zweite große Punkt: Digital Reporting Requirements (DRR). Innerhalb von zwei Werktagen nach Rechnungsausstellung müssen die Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die EU plant ein zentrales System, das die nationalen Meldungen miteinander abgleicht.

Vorteile aus Sicht der Behörden:

  • Schließen der Mehrwertsteuerlücke (geschätzt rund 60 Mrd. € pro Jahr in der EU).
  • Erkennung von Karussellbetrug fast in Echtzeit.
  • Wegfall der Zusammenfassenden Meldung (ZM) in heutiger Form.

Aus Unternehmenssicht:

  • Schnellere Buchungspflicht.
  • Höhere Anforderungen an Datenqualität und Stammdaten.
  • Notwendigkeit eines stabilen API-Wegs zur Behörde.

Mehr in E-Rechnung Reporting Finanzamt.

Zeitplan im Überblick

JahrMaßnahme
2025Mitgliedstaaten dürfen E-Rechnung ohne Notifizierung verpflichtend machen
2027Erste Tranche Plattformwirtschaft
2028Single VAT Registration in vollem Umfang
2030Pflicht zur strukturierten E-Rechnung für innergemeinschaftliche Umsätze
2032Vollständige Harmonisierung der DRR-Vorgaben

Die Daten haben sich in der Vergangenheit mehrfach verschoben. Die Tendenz ist aber klar: Der Korridor 2028–2032 ist gesetzt.

Welche Formate sind ViDA-konform?

ViDA verlangt ein Format nach EN 16931. Damit sind in Deutschland und vielen anderen Ländern bereits etablierte Formate konform:

  • XRechnung (Deutschland)
  • ZUGFeRD ab Profil EN 16931 (Deutschland, international)
  • Factur-X (Frankreich)
  • FatturaPA (Italien) – muss angepasst werden, da abweichend
  • FacturaE (Spanien)
  • PEPPOL BIS Billing 3.0 (international)

Wer heute auf PEPPOL setzt, ist in der Praxis schon nahezu zukunftssicher.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Drei pragmatische Schritte:

  1. Stammdaten prüfen. USt-IdNr. der Geschäftspartner sauber pflegen, Bankverbindungen aktuell halten.
  2. Format-Strategie festlegen. EN-16931-konforme Formate als Standard, XRechnung für Behörden, ZUGFeRD für gemischte Empfänger.
  3. Schnittstellen planen. Bereits heute überlegen, wie Rechnungsdaten künftig automatisiert ans Finanzamt gehen können – idealerweise über das ERP-System.

Eine vollständige Umstellungs-Checkliste findet sich in E-Rechnung Einführungs-Checkliste.

Wo sind die Risiken?

ViDA ist politisch und technisch ambitioniert. Erfahrungsgemäß ergeben sich folgende Stolpersteine:

  • Heterogene nationale Umsetzungen, trotz Harmonisierungsanspruch.
  • Engpässe bei Service Providern kurz vor Fristen.
  • Unklarheit bei Sonderfällen wie Bauleistungen, Reverse Charge und Anzahlungsrechnungen.

Wer früh anfängt, hat hier einen klaren Vorteil. Mehr zur Vorbereitung in E-Rechnung Umstellung Tipps.

Häufige Fragen

Ist ViDA bereits beschlossen?

Politisch ja, in der konkreten technischen Umsetzung noch nicht in allen Details.

Bleibt die Zusammenfassende Meldung (ZM) bestehen?

Sie wird durch das DRR-System abgelöst, allerdings mit Übergangszeit.

Muss ich PEPPOL nutzen, um ViDA-konform zu sein?

Nein. Aber PEPPOL ist die naheliegendste Wahl für die grenzüberschreitende Übertragung.

Sind Kleinunternehmer betroffen?

Nur, wenn sie innergemeinschaftliche Umsätze tätigen. Mehr in E-Rechnung Kleinunternehmer.

Wie wirkt sich ViDA auf Reverse-Charge-Geschäfte aus?

Reverse Charge bleibt erhalten, wird aber stärker digital dokumentiert. Mehr in E-Rechnung Reverse Charge.