BT-32 Steuerregistrierungsnummer des Verkäufers
BT-32 enthält die Steuernummer des Rechnungsstellers beim zuständigen Finanzamt.
BT-32ParteienXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
Was ist BT-32?
BT-32 Steuerregistrierungsnummer des Verkäufers enthält die deutsche Steuernummer (vom Finanzamt vergeben) oder eine andere nationale Steuerregistrierung. Sie ist eine Alternative zur USt-IdNr. (BT-31) für Verkäufer, die keine USt-IdNr. besitzen (Kleinunternehmer, Freiberufler).
Verwendung & Pflicht-Status
- EN 16931: Optional. Mindestens eines der Felder BT-31 oder BT-32 muss angegeben werden, wenn ein Steuerbetrag ausgewiesen wird.
- XRechnung und ZUGFeRD: Identisch.
Format
Freitext, maximal 70 Zeichen. Im XML mit schemeID="FC" markiert (Tax Number).
Beispielwert
12/345/67890
XML-Beispiel (CII)
<ram:SpecifiedTaxRegistration>
<ram:ID schemeID="FC">12/345/67890</ram:ID>
</ram:SpecifiedTaxRegistration>Wichtige Geschäftsregeln
BR-CO-26: Wenn keine USt-IdNr. und keine Handelsregisternummer vorhanden ist, muss BT-32 zur Identifikation angegeben werden.
Praxistipps
- Format der deutschen Steuernummer beibehalten (z. B.
12/345/67890oder123/4567/8901). - Kleinunternehmer nach § 19 UStG nutzen meist BT-32 (sie haben oft keine USt-IdNr.) und ergänzen einen Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus in BT-22 Bemerkung oder BT-120 Befreiungsgrund.
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht die Steuernummer nicht – dann ist die USt-IdNr. (BT-31) Pflicht.