BT-75 Adresszeile 1 der Lieferadresse

BT-75 enthält die erste Zeile der Lieferadresse.

BT-75RechnungskopfXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

BT-75 Adresszeile 1 der Lieferadresse ist die erste Zeile der Postanschrift, an die die Ware geliefert wurde – meist Straße und Hausnummer. Teil von BG-15.

Verwendung & Pflicht-Status

Optional in XRechnung und ZUGFeRD EN 16931+. Pflichtangabe in BG-15 sind nur BT-77 (Ort) und BT-80 (Land).

Format

Text, max. 200 Zeichen.

Beispielwert

Hafencity 1

<!-- CII -->
<ram:PostalTradeAddress>
  <ram:LineOne>Hafencity 1</ram:LineOne>
</ram:PostalTradeAddress>
<!-- UBL -->
<cac:Address><cbc:StreetName>Hafencity 1</cbc:StreetName></cac:Address>

Wichtigste BR-Regeln

  • Keine spezifische BR – siehe Geschäftsregeln zu BG-15.

Praxistipps

  • Straße und Hausnummer in eine Zeile schreiben, nicht trennen.
  • Für Großempfänger ggf. "Tor 5" oder "Wareneingang" anhängen.

Verwandte Begriffe