BT-77 Ort der Lieferadresse
BT-77 enthält den Ort der Lieferadresse.
BT-77RechnungskopfXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
BT-77 Ort der Lieferadresse ist der Stadt- oder Gemeindename des Lieferortes. Pflichtangabe innerhalb von BG-15, sobald die Lieferadresse verwendet wird.
Verwendung & Pflicht-Status
Pflicht in BG-15, wenn die Gruppe verwendet wird – sowohl in XRechnung als auch ZUGFeRD ab Profil EN 16931.
Format
Text, max. 100 Zeichen.
Beispielwert
Hamburg
<!-- CII -->
<ram:PostalTradeAddress>
<ram:CityName>Hamburg</ram:CityName>
</ram:PostalTradeAddress><!-- UBL -->
<cac:Address><cbc:CityName>Hamburg</cbc:CityName></cac:Address>Wichtigste BR-Regeln
- BR-31: Wenn BG-15 verwendet wird, muss BT-77 vorhanden sein.
Praxistipps
- Ortsnamen in Originalsprache angeben (München, nicht Munich).
- Postleitzahl gehört in BT-78, nicht in den Ortsnamen.