BT-77 Ort der Lieferadresse

BT-77 enthält den Ort der Lieferadresse.

BT-77RechnungskopfXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

BT-77 Ort der Lieferadresse ist der Stadt- oder Gemeindename des Lieferortes. Pflichtangabe innerhalb von BG-15, sobald die Lieferadresse verwendet wird.

Verwendung & Pflicht-Status

Pflicht in BG-15, wenn die Gruppe verwendet wird – sowohl in XRechnung als auch ZUGFeRD ab Profil EN 16931.

Format

Text, max. 100 Zeichen.

Beispielwert

Hamburg

<!-- CII -->
<ram:PostalTradeAddress>
  <ram:CityName>Hamburg</ram:CityName>
</ram:PostalTradeAddress>
<!-- UBL -->
<cac:Address><cbc:CityName>Hamburg</cbc:CityName></cac:Address>

Wichtigste BR-Regeln

  • BR-31: Wenn BG-15 verwendet wird, muss BT-77 vorhanden sein.

Praxistipps

  • Ortsnamen in Originalsprache angeben (München, nicht Munich).
  • Postleitzahl gehört in BT-78, nicht in den Ortsnamen.

Verwandte Begriffe