BG-13 Lieferinformation
BG-13 enthält Angaben zur Lieferung: Lieferpartei, Lieferort-Kennung und tatsaechliches Lieferdatum.
BG-13RechnungskopfXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
BG-13 Lieferinformation ist die Geschäftstermgruppe der EN 16931, die alle Angaben zur tatsächlichen Lieferung der berechneten Waren oder Leistungen bündelt. Dazu gehören Name des Warenempfängers, Lieferort-Kennung, Lieferdatum und die vollständige Lieferadresse (BG-15).
Inhalt der Gruppe
| Element | Bedeutung |
|---|---|
| BT-70 | Name der Lieferpartei |
| BT-71 | Lieferort-Kennung |
| BT-72 | Tatsächliches Lieferdatum |
| BG-15 | Lieferadresse (Untergruppe) |
Pflicht-Status
BG-13 ist in XRechnung und allen ZUGFeRD-Profilen ab EN 16931 optional. Sobald die Lieferung von der Käuferadresse abweicht oder ein abweichendes Lieferdatum vorliegt, sollte die Gruppe gefüllt werden. Im Profil MINIMUM und BASIC WL ist sie nicht enthalten.
XML-Pfad
- CII:
rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeDelivery - UBL:
ubl:Invoice/cac:Delivery
XML-Beispiel (CII)
<ram:ApplicableHeaderTradeDelivery>
<ram:ShipToTradeParty>
<ram:Name>Lager Süd</ram:Name>
<ram:PostalTradeAddress>
<ram:PostcodeCode>80331</ram:PostcodeCode>
<ram:LineOne>Lagerstraße 5</ram:LineOne>
<ram:CityName>München</ram:CityName>
<ram:CountryID>DE</ram:CountryID>
</ram:PostalTradeAddress>
</ram:ShipToTradeParty>
<ram:ActualDeliverySupplyChainEvent>
<ram:OccurrenceDateTime>
<udt:DateTimeString format="102">20260415</udt:DateTimeString>
</ram:OccurrenceDateTime>
</ram:ActualDeliverySupplyChainEvent>
</ram:ApplicableHeaderTradeDelivery>Geschäftsregeln
- BR-31: Wenn eine Lieferadresse vorhanden ist, muss sie Stadt und Ländercode enthalten.
- BR-57: Der Ländercode (BT-80) muss ein gültiger ISO-3166-1-alpha-2-Code sein.
Praxistipps
- Wird die Gruppe weggelassen, gilt die Käuferadresse als Lieferadresse.
- Bei Dienstleistungen reicht oft das Lieferdatum (BT-72) als Leistungszeitpunkt für das Finanzamt.
- Bei Sammellieferungen kann statt BT-72 ein Abrechnungszeitraum (BG-14) genutzt werden.