BG-10 Zahlungsempfänger

BG-10 benennt einen vom Verkäufer abweichenden Zahlungsempfänger.

BG-10ZahlungXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BG-10?

BG-10 Zahlungsempfänger ist die Geschäftsgruppe der EN 16931, die einen vom Verkäufer abweichenden Zahlungsempfänger benennt. Sie ist nur dann zu verwenden, wenn das Geld an eine andere Partei fließen soll als an den Rechnungssteller (z. B. Factoring, Konzerninkasso, Treuhandkonten).

Wann ist BG-10 zu verwenden?

  • Bei Factoring: Forderung wurde abgetreten, Zahlung geht an die Factoring-Gesellschaft.
  • Bei Konzerninkasso: Tochterfirma stellt Rechnung, Mutter zieht ein.
  • Bei Treuhand- oder Anderkonten von Notaren, Insolvenzverwaltern.
  • Nicht zu verwenden, wenn der Verkäufer auch der Zahlungsempfänger ist – dann diese Gruppe komplett weglassen.

Inhalt der Gruppe

BT-CodeInhaltPflicht (wenn BG-10 vorhanden)
BT-59Name des ZahlungsempfängersPflicht
BT-60Kennung des ZahlungsempfängersOptional
BT-61HandelsregistereintragOptional

Pflicht-Status pro Standard

  • EN 16931: Komplett optional. Sobald die Gruppe verwendet wird, ist BT-59 (Name) Pflicht (BR-17).
  • XRechnung: Identisch mit EN 16931.
  • ZUGFeRD ab Profil EN 16931: identisch.

XML-Pfad

In CII:

/ram:ApplicableHeaderTradeSettlement
  /ram:PayeeTradeParty

In UBL:

/Invoice
  /cac:PayeeParty

XML-Beispiel (UBL)

<cac:PayeeParty>
  <cac:PartyName>
    <cbc:Name>Factoring GmbH</cbc:Name>
  </cac:PartyName>
  <cac:PartyLegalEntity>
    <cbc:CompanyID>HRB 99999</cbc:CompanyID>
  </cac:PartyLegalEntity>
</cac:PayeeParty>

Wichtige Geschäftsregeln

  • BR-17: Wenn BG-10 vorhanden ist, muss der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) angegeben werden.
  • Die Bankverbindung in BG-17 Überweisung muss zu diesem Zahlungsempfänger passen.

Praxistipps

  • Bei Factoring zusätzlich einen Abtretungshinweis in BT-22 Rechnungsbemerkung ergänzen.
  • IBAN in BT-84 muss auf den Zahlungsempfänger lauten, nicht auf den Verkäufer.
  • Wenn nur ein Treuhänder-Konto, aber dieselbe Firma genutzt wird, BG-10 nicht setzen – nur die Bankverbindung anpassen.

Verwandte Begriffe