BT-59 Name des Zahlungsempfängers
BT-59 enthält den Namen des vom Verkäufer abweichenden Zahlungsempfängers.
BT-59ZahlungXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
Was ist BT-59?
BT-59 Name des Zahlungsempfängers enthält den Namen der Partei, an die gezahlt werden soll, sofern diese vom Verkäufer abweicht (z. B. Factoring-Gesellschaft, Treuhandkonto). Innerhalb von BG-10 Zahlungsempfänger ist BT-59 Pflicht.
Verwendung & Pflicht-Status
- EN 16931: Bedingt Pflicht – nur wenn BG-10 verwendet wird (
BR-17). - XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931: Identisch.
Format
Freitext, max. 200 Zeichen.
Beispielwert
Factoring GmbH
XML-Beispiel (UBL)
<cac:PayeeParty>
<cac:PartyName>
<cbc:Name>Factoring GmbH</cbc:Name>
</cac:PartyName>
</cac:PayeeParty>Wichtige Geschäftsregeln
BR-17: Wenn BG-10 vorhanden ist, muss BT-59 angegeben werden.
Praxistipps
- Nur ausfüllen, wenn das Geld an eine andere Partei fließt als an den Verkäufer.
- IBAN in BT-84 muss zum Zahlungsempfänger passen.
- Bei Factoring zusätzlich Abtretungshinweis in BT-22 ergänzen.