BT-59 Name des Zahlungsempfängers

BT-59 enthält den Namen des vom Verkäufer abweichenden Zahlungsempfängers.

BT-59ZahlungXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BT-59?

BT-59 Name des Zahlungsempfängers enthält den Namen der Partei, an die gezahlt werden soll, sofern diese vom Verkäufer abweicht (z. B. Factoring-Gesellschaft, Treuhandkonto). Innerhalb von BG-10 Zahlungsempfänger ist BT-59 Pflicht.

Verwendung & Pflicht-Status

  • EN 16931: Bedingt Pflicht – nur wenn BG-10 verwendet wird (BR-17).
  • XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931: Identisch.

Format

Freitext, max. 200 Zeichen.

Beispielwert

Factoring GmbH

XML-Beispiel (UBL)

<cac:PayeeParty>
  <cac:PartyName>
    <cbc:Name>Factoring GmbH</cbc:Name>
  </cac:PartyName>
</cac:PayeeParty>

Wichtige Geschäftsregeln

  • BR-17: Wenn BG-10 vorhanden ist, muss BT-59 angegeben werden.

Praxistipps

  • Nur ausfüllen, wenn das Geld an eine andere Partei fließt als an den Verkäufer.
  • IBAN in BT-84 muss zum Zahlungsempfänger passen.
  • Bei Factoring zusätzlich Abtretungshinweis in BT-22 ergänzen.

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