BT-84 IBAN

BT-84 enthält die IBAN des Zahlungskontos des Verkäufers für die Überweisung.

BT-84ZahlungXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BT-84?

BT-84 enthält die IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungskontos, auf das der Käufer den fälligen Betrag überweisen soll. Die IBAN ist Teil der Geschäftsgruppe BG-17 Überweisung und wird benötigt, sobald als Zahlungsart 30 (Überweisung) oder 58 (SEPA-Überweisung) gewählt wird.

Verwendung und Pflicht-Status

  • EN 16931: Pflicht innerhalb von BG-17, wenn diese Gruppe verwendet wird (BR-50).
  • XRechnung: Pflicht bei Überweisung; die IBAN muss formal gültig sein (Prüfziffer).
  • ZUGFeRD ab Profil EN 16931: identisch.

Format

  • Datentyp: Text (Identifier)
  • Länge: 15 bis 34 Zeichen je nach Land
  • Aufbau: ISO-Ländercode (2) + Prüfziffer (2) + Bankkennung + Kontonummer
  • Keine Leerzeichen im XML, auch wenn diese in der visuellen Darstellung üblich sind

Beispielwert

DE89370400440532013000

XML-Beispiel

In CII:

<ram:SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans>
  <ram:TypeCode>58</ram:TypeCode>
  <ram:PayeePartyCreditorFinancialAccount>
    <ram:IBANID>DE89370400440532013000</ram:IBANID>
  </ram:PayeePartyCreditorFinancialAccount>
</ram:SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans>

In UBL:

<cac:PaymentMeans>
  <cbc:PaymentMeansCode>58</cbc:PaymentMeansCode>
  <cac:PayeeFinancialAccount>
    <cbc:ID>DE89370400440532013000</cbc:ID>
  </cac:PayeeFinancialAccount>
</cac:PaymentMeans>

Wichtigste BR-Regeln

  • BR-50: Wenn BG-17 verwendet wird, ist die IBAN (BT-84) Pflicht.
  • BR-61: Bei den Zahlungscodes 30, 58 muss eine IBAN angegeben werden.
  • Format-Validierung gegen ISO 13616 (Länge und Prüfziffer).

Praxistipps

  • IBAN ohne Leerzeichen im XML angeben.
  • Bei SEPA-Überweisung (Code 58) ist die BIC seit dem SEPA-Endspurt nicht mehr Pflicht – wird aber von vielen Banken weiterhin empfangen.
  • Für Lastschrift wird statt BT-84 die IBAN des Zahlers in BT-91 verwendet.
  • Eine ungültige IBAN-Prüfziffer führt zur Abweisung der XRechnung.

Verwandte Begriffe