BT-44 Name des Käufers

BT-44 enthält den vollständigen Namen oder die Firma des Rechnungsempfängers.

BT-44ParteienXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BT-44?

BT-44 Name des Käufers enthält den vollständigen rechtlichen Namen oder die Firma des Rechnungsempfängers. Das Feld ist in jeder E-Rechnung Pflicht (BR-07) und gehört zur Geschäftsgruppe BG-7 Käufer.

Verwendung & Pflicht-Status

Format

Freitext, maximal 200 Zeichen.

Beispielwert

Kunde AG

XML-Beispiel (CII)

<ram:BuyerTradeParty>
  <ram:Name>Kunde AG</ram:Name>
</ram:BuyerTradeParty>

Wichtige Geschäftsregeln

  • BR-07: Eine Rechnung muss den Namen des Käufers enthalten.

Praxistipps

  • Bei B2G-Rechnungen den exakten Namen der Behörde verwenden, wie in der Bestellung angegeben (z. B. „Bundesministerium für Finanzen").
  • Rechtsform mit angeben (AG, GmbH, KdöR).
  • Behördenkurzbezeichnungen wie „BMF" sind unzulässig – ausschreiben.

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