BT-44 Name des Käufers
BT-44 enthält den vollständigen Namen oder die Firma des Rechnungsempfängers.
BT-44ParteienXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
Was ist BT-44?
BT-44 Name des Käufers enthält den vollständigen rechtlichen Namen oder die Firma des Rechnungsempfängers. Das Feld ist in jeder E-Rechnung Pflicht (BR-07) und gehört zur Geschäftsgruppe BG-7 Käufer.
Verwendung & Pflicht-Status
Format
Freitext, maximal 200 Zeichen.
Beispielwert
Kunde AG
XML-Beispiel (CII)
<ram:BuyerTradeParty>
<ram:Name>Kunde AG</ram:Name>
</ram:BuyerTradeParty>Wichtige Geschäftsregeln
BR-07: Eine Rechnung muss den Namen des Käufers enthalten.
Praxistipps
- Bei B2G-Rechnungen den exakten Namen der Behörde verwenden, wie in der Bestellung angegeben (z. B. „Bundesministerium für Finanzen").
- Rechtsform mit angeben (
AG,GmbH,KdöR). - Behördenkurzbezeichnungen wie „BMF" sind unzulässig – ausschreiben.