BT-1 Rechnungsnummer

BT-1 enthält die eindeutige Nummer der Rechnung, die vom Rechnungssteller vergeben wird.

BT-1RechnungskopfXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BT-1?

BT-1 Rechnungsnummer ist die eindeutige Identifikation einer Rechnung, die vom Verkäufer vergeben wird. Sie ist in jeder E-Rechnung Pflicht (Geschäftsregel BR-02) und entspricht der Pflichtangabe „fortlaufende Nummer" nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG.

Verwendung und Pflicht-Status

Die Rechnungsnummer muss innerhalb des Nummernkreises des Rechnungsstellers eindeutig sein – Mehrfachverwendung ist nicht zulässig. Sie muss nicht streng fortlaufend sein, aber systematisch vergeben werden (z. B. nach Jahr, Mandant oder Filiale).

  • EN 16931: Pflicht (BR-02).
  • XRechnung: Pflicht.
  • ZUGFeRD ab Profil EN 16931: Pflicht.

Format

  • Datentyp: Text (Identifier)
  • Maximale Länge: nicht normativ begrenzt; in der Praxis selten über 30 Zeichen.
  • Zeichen: alphanumerisch inkl. Bindestrich, Schrägstrich, Punkt.

Beispielwert

R-2026-0001

XML-Beispiel

In CII:

<rsm:ExchangedDocument>
  <ram:ID>R-2026-0001</ram:ID>
</rsm:ExchangedDocument>

In UBL:

<cbc:ID>R-2026-0001</cbc:ID>

Wichtigste BR-Regeln

  • BR-02: Eine Rechnung muss eine Rechnungsnummer enthalten.

Praxistipps

  • Pro Mandant/Nummernkreis eindeutig vergeben.
  • Bei Rechnungskorrektur (Typ 384) auf die ursprüngliche Nummer in BT-25 verweisen.
  • Sonderzeichen wie & oder Leerzeichen vermeiden – manche Empfänger lehnen sie ab.

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