BT-1 Rechnungsnummer
BT-1 enthält die eindeutige Nummer der Rechnung, die vom Rechnungssteller vergeben wird.
BT-1RechnungskopfXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
Was ist BT-1?
BT-1 Rechnungsnummer ist die eindeutige Identifikation einer Rechnung, die vom Verkäufer vergeben wird. Sie ist in jeder E-Rechnung Pflicht (Geschäftsregel BR-02) und entspricht der Pflichtangabe „fortlaufende Nummer" nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG.
Verwendung und Pflicht-Status
Die Rechnungsnummer muss innerhalb des Nummernkreises des Rechnungsstellers eindeutig sein – Mehrfachverwendung ist nicht zulässig. Sie muss nicht streng fortlaufend sein, aber systematisch vergeben werden (z. B. nach Jahr, Mandant oder Filiale).
Format
- Datentyp: Text (
Identifier) - Maximale Länge: nicht normativ begrenzt; in der Praxis selten über 30 Zeichen.
- Zeichen: alphanumerisch inkl. Bindestrich, Schrägstrich, Punkt.
Beispielwert
R-2026-0001XML-Beispiel
In CII:
<rsm:ExchangedDocument>
<ram:ID>R-2026-0001</ram:ID>
</rsm:ExchangedDocument>In UBL:
<cbc:ID>R-2026-0001</cbc:ID>Wichtigste BR-Regeln
BR-02: Eine Rechnung muss eine Rechnungsnummer enthalten.
Praxistipps
- Pro Mandant/Nummernkreis eindeutig vergeben.
- Bei Rechnungskorrektur (Typ 384) auf die ursprüngliche Nummer in BT-25 verweisen.
- Sonderzeichen wie
&oder Leerzeichen vermeiden – manche Empfänger lehnen sie ab.