E-Rechnung und Lieferkettengesetz: Welche Verbindung besteht?

E-Rechnungen und das Lieferkettengesetz berühren sich bei der Dokumentation von Lieferbeziehungen. Was Unternehmen über die Verbindung wissen sollten.

04.03.2027

E-Rechnung und Lieferkettengesetz sind auf den ersten Blick zwei getrennte Themen. Tatsächlich sind sie enger verwandt, als viele glauben. Beide verlangen eine bessere strukturierte Dokumentation der Geschäftsbeziehung, beide werden im selben Buchhaltungs- und ERP-Umfeld umgesetzt – und beide stellen ähnliche Anforderungen an Lieferantenstammdaten.

Was ist das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu erkennen, zu vermeiden und zu dokumentieren.

Aktuelle Schwellen in Deutschland:

  • 2024: ab 1.000 Mitarbeiter im Inland.
  • 2026: voraussichtlich auch kleinere Unternehmen über die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD.

Indirekt betrifft es jedes Unternehmen, das an einen größeren Kunden liefert – als Teil dessen Lieferkette.

Was hat die E-Rechnung damit zu tun?

Vier Berührungspunkte:

  1. Lieferantenstammdaten – beide Themen brauchen sauber gepflegte Stammdaten.
  2. Identifikation der Akteure – Steuernummer, USt-IdNr., LEI-Nummer.
  3. Nachvollziehbarkeit von Transaktionen – jede Rechnung dokumentiert eine Geschäftsbeziehung.
  4. Reporting-Pflichten – beide verlangen strukturierte Daten in Berichten.

Wer die Stammdaten für die E-Rechnung gepflegt hat, ist beim LkSG einen großen Schritt weiter.

Welche Datenfelder sind doppelt nutzbar?

FeldE-RechnungLkSG
Lieferantennamejaja
USt-IdNr.jaja
Adresse, Landjaja
Produktbeschreibungteilweiseja
Liefer- und Bestellbezugjaja
Risikoklassifizierungneinja
Zertifikate (z. B. ISO 14001)neinja

Viele Unternehmen nutzen die Einführung der E-Rechnung deshalb, um gleichzeitig ein Lieferantenmanagement aufzubauen, das auch LkSG-konform ist.

Wo unterscheiden sich die Anforderungen?

E-Rechnung dokumentiert eine einzelne Transaktion. LkSG verlangt Risikoanalyse über Lieferantenbeziehungen. Die Logik ist also unterschiedlich:

  • E-Rechnung = Beleg pro Vorgang.
  • LkSG = Beleg pro Lieferant über die gesamte Beziehung.

Für die LkSG-Pflichten reicht die XML einer Rechnung nicht. Sie liefert aber wertvolle Eingangsdaten für eine Risikoanalyse.

Konkrete Synergien im Alltag

1. Stammdaten-Workflow

Wenn ohnehin Lieferantenstammdaten konsolidiert werden, lassen sich gleich Felder für Risikoland, Branche und Zertifizierungen ergänzen.

2. Lieferantenkontakte zentralisieren

Ein zentrales Lieferantenportal kann sowohl E-Rechnungen empfangen als auch Selbstauskünfte zum LkSG einsammeln. Mehr in Selbstauskunft.

3. Audit-Trail nutzen

Die GoBD-konforme Aufbewahrung der E-Rechnungen liefert ohnehin einen Audit-Trail, der für LkSG-Berichte teilweise verwendbar ist. Mehr in Aufbewahrungspflicht.

4. Reporting verknüpfen

Wer für die ViDA-Pflicht ab 2030 ohnehin ein digitales Reporting aufbaut, kann LkSG-Indikatoren mit aufnehmen. Mehr in Reporting Finanzamt.

Das Risiko-Beispiel

Ein deutscher Maschinenbauer prüft jährlich seine Top-100-Lieferanten:

  • 30 % davon sitzen in EU-Ländern mit niedrigem Risiko – kein zusätzliches Audit.
  • 50 % im EU-Mittelfeld – jährliche Selbstauskunft.
  • 20 % außerhalb EU – Vor-Ort-Audit alle 2 Jahre, Selbstauskunft jährlich.

Die E-Rechnungsdaten zeigen automatisch, mit welchen Lieferanten überhaupt nennenswerte Umsätze laufen – und wo Audits sich lohnen.

Was sollte ein moderner Lieferanten-Onboarding-Prozess enthalten?

SchrittInhalt
1Stammdaten inkl. USt-IdNr., LEI
2E-Rechnungs-Format und Versandweg
3Selbstauskunft LkSG / Code of Conduct
4Zertifikate (ISO, Umwelt, Arbeitssicherheit)
5Risikoeinstufung im System

Idealerweise einmal pflegen, mehrfach nutzen.

Wer ist verantwortlich?

Operativ liegt das LkSG meist bei Einkauf und Compliance. E-Rechnung bei IT, Buchhaltung und Steuerberatung. Das Lieferantenmanagement sollte beide zusammenbringen – inhaltlich und technisch.

Werkzeuge

  • SAP Ariba, Coupa: integrierte Plattformen für Sourcing und Compliance.
  • IntegrityNext, EcoVadis: spezialisierte LkSG-Tools.
  • Eigene Lösungen auf Basis von ERP-Modulen.
  • Open-Source-Wege bei kleinen Volumina.

Häufige Fragen

Bin ich vom LkSG betroffen, wenn ich kleiner als 1.000 Mitarbeiter bin?

Direkt nein. Indirekt fast immer ja, weil Sie als Lieferant berichten müssen, wenn Sie an einen LkSG-pflichtigen Kunden liefern.

Reicht die E-Rechnung als LkSG-Nachweis?

Nein. Sie liefert Daten, ist aber kein Audit-Ersatz.

Lohnt sich ein gemeinsames Tool?

Ab einem mittleren Lieferantenvolumen ja. Spart Personalzeit und reduziert Datenlücken.

Was, wenn ein Lieferant die LkSG-Selbstauskunft verweigert?

Dann ist eine Risikobewertung erforderlich. In Extremfällen kann die Geschäftsbeziehung beendet werden müssen.

Wo sind die Schnittmengen zur ESG-Berichterstattung?

Sehr groß. Wer LkSG ernsthaft umsetzt, hat einen wichtigen Bestandteil seines ESG-Reports schon erledigt. Mehr in Nachhaltigkeit.