BT-69 Ländercode des Steuervertreters
BT-69 enthält den ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode der Adresse des steuerlichen Vertreters.
BT-69ParteienXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
Was ist BT-69?
BT-69 Ländercode des Steuervertreters ist das einzige formal Pflichtfeld der Postanschrift in BG-12, sofern BG-11 verwendet wird. Es enthält den ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode des EU-Sitzlandes des Fiskalvertreters.
Verwendung & Pflicht-Status
- EN 16931: Bedingt Pflicht (
BR-20) – nur wenn BG-12 vorhanden. - XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931: Identisch.
Format
ISO 3166-1 Alpha-2, exakt 2 Großbuchstaben.
Beispielwert
IT
XML-Beispiel (UBL)
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>IT</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>Wichtige Geschäftsregeln
BR-20: Wenn BG-12 vorhanden, muss BT-69 angegeben werden.- Der Code muss zum Länderpräfix der USt-IdNr. (BT-63) passen.
Praxistipps
- Nur EU-Länder (plus Nordirland mit
XI) sind als Sitzländer eines Fiskalvertreters zulässig.