BT-69 Ländercode des Steuervertreters

BT-69 enthält den ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode der Adresse des steuerlichen Vertreters.

BT-69ParteienXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BT-69?

BT-69 Ländercode des Steuervertreters ist das einzige formal Pflichtfeld der Postanschrift in BG-12, sofern BG-11 verwendet wird. Es enthält den ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode des EU-Sitzlandes des Fiskalvertreters.

Verwendung & Pflicht-Status

  • EN 16931: Bedingt Pflicht (BR-20) – nur wenn BG-12 vorhanden.
  • XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931: Identisch.

Format

ISO 3166-1 Alpha-2, exakt 2 Großbuchstaben.

Beispielwert

IT

XML-Beispiel (UBL)

<cac:Country>
  <cbc:IdentificationCode>IT</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>

Wichtige Geschäftsregeln

  • BR-20: Wenn BG-12 vorhanden, muss BT-69 angegeben werden.
  • Der Code muss zum Länderpräfix der USt-IdNr. (BT-63) passen.

Praxistipps

  • Nur EU-Länder (plus Nordirland mit XI) sind als Sitzländer eines Fiskalvertreters zulässig.

Verwandte Begriffe