BT-62 Name des Steuervertreters

BT-62 enthält den Namen des steuerlichen Vertreters des Verkäufers.

BT-62ParteienXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BT-62?

BT-62 Name des Steuervertreters enthält den Namen des Fiskalvertreters, den ein Drittlands-Verkäufer in einem EU-Mitgliedstaat bestellt hat. Pflicht, sobald BG-11 Steuervertreter verwendet wird.

Verwendung & Pflicht-Status

  • EN 16931: Bedingt Pflicht – nur wenn BG-11 vorhanden (BR-18).
  • XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931: Identisch.

Format

Freitext, max. 200 Zeichen.

Beispielwert

Fiscal Rep IT srl

XML-Beispiel (CII)

<ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty>
  <ram:Name>Fiscal Rep IT srl</ram:Name>
</ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty>

Wichtige Geschäftsregeln

  • BR-18: Wenn BG-11 vorhanden, ist BT-62 Pflicht.

Praxistipps

  • Bei rein deutschen B2B-Geschäften nicht relevant.
  • Den exakten Namen aus dem Bestellungsschreiben des Vertreters übernehmen.

Verwandte Begriffe