BT-62 Name des Steuervertreters
BT-62 enthält den Namen des steuerlichen Vertreters des Verkäufers.
BT-62ParteienXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
Was ist BT-62?
BT-62 Name des Steuervertreters enthält den Namen des Fiskalvertreters, den ein Drittlands-Verkäufer in einem EU-Mitgliedstaat bestellt hat. Pflicht, sobald BG-11 Steuervertreter verwendet wird.
Verwendung & Pflicht-Status
- EN 16931: Bedingt Pflicht – nur wenn BG-11 vorhanden (
BR-18). - XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931: Identisch.
Format
Freitext, max. 200 Zeichen.
Beispielwert
Fiscal Rep IT srl
XML-Beispiel (CII)
<ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty>
<ram:Name>Fiscal Rep IT srl</ram:Name>
</ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty>Wichtige Geschäftsregeln
BR-18: Wenn BG-11 vorhanden, ist BT-62 Pflicht.
Praxistipps
- Bei rein deutschen B2B-Geschäften nicht relevant.
- Den exakten Namen aus dem Bestellungsschreiben des Vertreters übernehmen.