BT-6 Steuererfassungswährung

BT-6 gibt die Währung für die Umsatzsteuererfassung an, sofern sie von der Rechnungswährung abweicht.

BT-6SteuerXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Was ist BT-6?

BT-6 Steuererfassungswährung gibt die Währung an, in der die Umsatzsteuer beim Finanzamt erfasst wird – also die Buchführungswährung des Verkäufers. Sie ist nur erforderlich, wenn diese von der Rechnungswährung abweicht.

Verwendung und Pflicht-Status

Beispiel: Eine deutsche Tochtergesellschaft eines US-Konzerns rechnet in USD ab, muss die Umsatzsteuer aber in EUR ans Finanzamt melden. Dann ist BT-5 = USD, BT-6 = EUR, und der Steuerbetrag in EUR steht in BT-111.

  • EN 16931: optional, bedingt Pflicht (BR-53: wenn BT-6 vorhanden, ist BT-111 Pflicht).
  • XRechnung / ZUGFeRD: identisch.

Format

  • Datentyp: Code
  • Codeliste: ISO 4217

Beispielwert

EUR

XML-Beispiel

In CII:

<ram:TaxCurrencyCode>EUR</ram:TaxCurrencyCode>

In UBL:

<cbc:TaxCurrencyCode>EUR</cbc:TaxCurrencyCode>

Wichtigste BR-Regeln

  • BR-53: Wenn BT-6 angegeben, dann muss BT-111 vorhanden sein.

Praxistipps

  • In Deutschland nur in seltenen Sonderfällen relevant.
  • Wenn BT-5 bereits EUR ist, BT-6 weglassen.

Verwandte Begriffe