BT-6 Steuererfassungswährung
BT-6 gibt die Währung für die Umsatzsteuererfassung an, sofern sie von der Rechnungswährung abweicht.
BT-6SteuerXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
Was ist BT-6?
BT-6 Steuererfassungswährung gibt die Währung an, in der die Umsatzsteuer beim Finanzamt erfasst wird – also die Buchführungswährung des Verkäufers. Sie ist nur erforderlich, wenn diese von der Rechnungswährung abweicht.
Verwendung und Pflicht-Status
Beispiel: Eine deutsche Tochtergesellschaft eines US-Konzerns rechnet in USD ab, muss die Umsatzsteuer aber in EUR ans Finanzamt melden. Dann ist BT-5 = USD, BT-6 = EUR, und der Steuerbetrag in EUR steht in BT-111.
- EN 16931: optional, bedingt Pflicht (
BR-53: wenn BT-6 vorhanden, ist BT-111 Pflicht). - XRechnung / ZUGFeRD: identisch.
Format
- Datentyp:
Code - Codeliste: ISO 4217
Beispielwert
EURXML-Beispiel
In CII:
<ram:TaxCurrencyCode>EUR</ram:TaxCurrencyCode>In UBL:
<cbc:TaxCurrencyCode>EUR</cbc:TaxCurrencyCode>Wichtigste BR-Regeln
BR-53: Wenn BT-6 angegeben, dann muss BT-111 vorhanden sein.
Praxistipps
- In Deutschland nur in seltenen Sonderfällen relevant.
- Wenn BT-5 bereits
EURist, BT-6 weglassen.