BT-111 Umsatzsteuerbetrag in Buchführungswährung
BT-111 enthält den Umsatzsteuerbetrag umgerechnet in die Buchführungswährung, sofern diese von der Rechnungswährung abweicht.
BT-111SteuerXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026
Definition
BT-111 enthält den Umsatzsteuerbetrag in der Buchführungswährung des Rechnungsstellers (BT-6), wenn diese sich von der Rechnungswährung (BT-5) unterscheidet.
Verwendung
Pflicht, wenn BT-6 gesetzt ist; sonst nicht zulässig. In der Praxis betrifft das vor allem Rechnungen in Fremdwährung, die in EUR gebucht werden.
Format
Dezimalzahl mit zwei Nachkommastellen. Währungsattribut Pflicht und entspricht BT-6.
Beispiel
CII:
<ram:TaxTotalAmount currencyID="EUR">187.45</ram:TaxTotalAmount>UBL:
<cbc:TaxAmount currencyID="EUR">187.45</cbc:TaxAmount>Geschäftsregeln
- BR-53: BT-111 darf nur vorhanden sein, wenn BT-6 gefüllt ist.
- BR-CO-15: Der Wert muss zu BT-110 mit dem amtlichen Umrechnungskurs konsistent sein.
Praxistipps
- Den Umrechnungskurs (z. B. EZB-Referenzkurs) am Rechnungsdatum dokumentieren.
- Im UBL-Format wird BT-111 in einem zweiten
cac:TaxTotal-Block ausgegeben.