BT-111 Umsatzsteuerbetrag in Buchführungswährung

BT-111 enthält den Umsatzsteuerbetrag umgerechnet in die Buchführungswährung, sofern diese von der Rechnungswährung abweicht.

BT-111SteuerXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Definition

BT-111 enthält den Umsatzsteuerbetrag in der Buchführungswährung des Rechnungsstellers (BT-6), wenn diese sich von der Rechnungswährung (BT-5) unterscheidet.

Verwendung

Pflicht, wenn BT-6 gesetzt ist; sonst nicht zulässig. In der Praxis betrifft das vor allem Rechnungen in Fremdwährung, die in EUR gebucht werden.

Format

Dezimalzahl mit zwei Nachkommastellen. Währungsattribut Pflicht und entspricht BT-6.

Beispiel

CII:

<ram:TaxTotalAmount currencyID="EUR">187.45</ram:TaxTotalAmount>

UBL:

<cbc:TaxAmount currencyID="EUR">187.45</cbc:TaxAmount>

Geschäftsregeln

  • BR-53: BT-111 darf nur vorhanden sein, wenn BT-6 gefüllt ist.
  • BR-CO-15: Der Wert muss zu BT-110 mit dem amtlichen Umrechnungskurs konsistent sein.

Praxistipps

  • Den Umrechnungskurs (z. B. EZB-Referenzkurs) am Rechnungsdatum dokumentieren.
  • Im UBL-Format wird BT-111 in einem zweiten cac:TaxTotal-Block ausgegeben.

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