BG-24 Zusätzliche Belege

BG-24 erlaubt das Anfuegen von Referenzen auf externe Dokumente oder eingebettete Anhangsdateien.

BG-24AllgemeinXRechnungZUGFeRD Aktualisiert: 27.04.2026

Definition

Die Gruppe BG-24 Zusätzliche Belege bündelt Verweise auf weitere Dokumente, die zur Rechnung gehören. Das können Lieferscheine, Stundennachweise, Prüfberichte, technische Spezifikationen oder Fotos sein. Pro Beleg wird eine Wiederholung der Gruppe angelegt.

Inhalt der Gruppe

BTBedeutungPflicht
BT-122Kennung des BelegsPflicht je BG-24
BT-123Beschreibung des BelegsOptional
BT-124URL auf ein externes DokumentOptional
BT-125Binär eingebettetes Dokument (Base64)Optional

Pflicht-Status

BG-24 ist insgesamt optional und kann beliebig oft wiederholt werden. Sobald die Gruppe verwendet wird, ist BT-122 verpflichtend. BT-124 und BT-125 schließen sich nicht aus, doch in der Praxis verwendet man entweder eine URL oder einen eingebetteten Anhang.

XML-Pfad

In CII (ZUGFeRD/Factur-X) liegt die Gruppe unter rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:AdditionalReferencedDocument.

In UBL (XRechnung) entspricht das cac:AdditionalDocumentReference.

XML-Beispiel (CII)

<ram:AdditionalReferencedDocument>
  <ram:IssuerAssignedID>LS-2026-9988</ram:IssuerAssignedID>
  <ram:TypeCode>916</ram:TypeCode>
  <ram:Name>Lieferschein April 2026</ram:Name>
  <ram:AttachmentBinaryObject mimeCode="application/pdf"
    filename="lieferschein.pdf">JVBERi0xLjQK...</ram:AttachmentBinaryObject>
</ram:AdditionalReferencedDocument>

Geschäftsregeln

  • BR-52: Jeder Beleg muss eine Kennung (BT-122) tragen.
  • BR-CO-23: Wird ein Anhang eingebettet, sind MIME-Code und Dateiname Pflicht.
  • Erlaubte MIME-Typen: application/pdf, image/png, image/jpeg, text/csv, application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet, application/vnd.oasis.opendocument.spreadsheet.

Praxistipps

  • Für die XRechnung an öffentliche Auftraggeber sind PDF-Anhänge der häufigste Anwendungsfall.
  • Halten Sie eingebettete Anhänge klein. Empfangssysteme begrenzen die Gesamtgröße der XML-Datei oft auf 10 oder 15 MB.
  • Bei sensiblen Daten ist eine URL nur sinnvoll, wenn der Empfänger Zugriff auf das Zielsystem hat.

Verwandte Begriffe