BG-24 Zusätzliche Belege
BG-24 erlaubt das Anfuegen von Referenzen auf externe Dokumente oder eingebettete Anhangsdateien.
Definition
Die Gruppe BG-24 Zusätzliche Belege bündelt Verweise auf weitere Dokumente, die zur Rechnung gehören. Das können Lieferscheine, Stundennachweise, Prüfberichte, technische Spezifikationen oder Fotos sein. Pro Beleg wird eine Wiederholung der Gruppe angelegt.
Inhalt der Gruppe
| BT | Bedeutung | Pflicht |
|---|---|---|
| BT-122 | Kennung des Belegs | Pflicht je BG-24 |
| BT-123 | Beschreibung des Belegs | Optional |
| BT-124 | URL auf ein externes Dokument | Optional |
| BT-125 | Binär eingebettetes Dokument (Base64) | Optional |
Pflicht-Status
BG-24 ist insgesamt optional und kann beliebig oft wiederholt werden. Sobald die Gruppe verwendet wird, ist BT-122 verpflichtend. BT-124 und BT-125 schließen sich nicht aus, doch in der Praxis verwendet man entweder eine URL oder einen eingebetteten Anhang.
XML-Pfad
In CII (ZUGFeRD/Factur-X) liegt die Gruppe unter rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:AdditionalReferencedDocument.
In UBL (XRechnung) entspricht das cac:AdditionalDocumentReference.
XML-Beispiel (CII)
<ram:AdditionalReferencedDocument>
<ram:IssuerAssignedID>LS-2026-9988</ram:IssuerAssignedID>
<ram:TypeCode>916</ram:TypeCode>
<ram:Name>Lieferschein April 2026</ram:Name>
<ram:AttachmentBinaryObject mimeCode="application/pdf"
filename="lieferschein.pdf">JVBERi0xLjQK...</ram:AttachmentBinaryObject>
</ram:AdditionalReferencedDocument>Geschäftsregeln
- BR-52: Jeder Beleg muss eine Kennung (BT-122) tragen.
- BR-CO-23: Wird ein Anhang eingebettet, sind MIME-Code und Dateiname Pflicht.
- Erlaubte MIME-Typen:
application/pdf,image/png,image/jpeg,text/csv,application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet,application/vnd.oasis.opendocument.spreadsheet.
Praxistipps
- Für die XRechnung an öffentliche Auftraggeber sind PDF-Anhänge der häufigste Anwendungsfall.
- Halten Sie eingebettete Anhänge klein. Empfangssysteme begrenzen die Gesamtgröße der XML-Datei oft auf 10 oder 15 MB.
- Bei sensiblen Daten ist eine URL nur sinnvoll, wenn der Empfänger Zugriff auf das Zielsystem hat.